••• Von Martin Rümmele
WIEN. Der Nationalrat beschäftigte sich diese Woche in erster Linie mit Gesundheitsthemen. Unter anderem wurde eine neue Ausbildung für Allgemeinmediziner etabliert, Apotheken bekommen längere Öffnungszeiten. Das Apothekengesetz, in dem das österreichische Apothekenwesen gesetzlich geregelt wird, stammt in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1906. Es wurde in der Vergangenheit zwar immer wieder novelliert, doch jetzt steht eine tiefgreifende Reform an.
Längere Öffnungszeiten
Statt bisher 48 Stunden wird die maximale Öffnungszeit nun auf 72 Stunden pro Woche angehoben. Apotheken können dann werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Um Versorgungslücken im ländlichen Raum zu schließen, soll die Errichtung von Filialapotheken und sogenannten ausgelagerten Abgabestellen (beispielsweise in Gemeindeämtern) erleichtert werden. Zusätzlich können die Apotheken künftig einfache Gesundheitstests wie etwa Blutdruck- und Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben anbieten. Apotheken sollen künftig zur eigenverantwortlichen Durchführung und Auswertung von Gesundheitstests berechtigt sein. Dazu zählen beispielsweise der Nachweis von Infektionskrankheiten wie Influenza oder Covid-19 sowie die Ermittlung von Blutzucker- oder Cholesterinwerten. Der HbA1c-Wert kann beispielsweise in der Diabetes-Diagnostik unterstützen, während bestimmte Lipidwerte auf ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen hindeuten können. Zudem wird die Medikationsanalyse als wichtiges Instrument gegen das wachsende Problem der Polypharmazie als pharmazeutische Tätigkeit eingestuft, die nur von Apothekern ausgeübt werden darf.
Facharzt für Allgemeinmedizin
Um den Beruf des Hausarztes aufzuwerten, wird ein Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin geschaffen. Für das neue Fach ist eine insgesamt fünfjährige Ausbildung vorgesehen, mit der ab 1. Juni 2026 begonnen werden kann. In Bereichen in Gesundheitseinrichtungen, wo fast ausschließlich nicht-ärztliche Leistungen erbracht werden, ist künftig keine dauerhafte Anwesenheit von Ärzten erforderlich.