••• Von Martin Rümmele
WIEN. Nachdem man bereits im Vorjahr eine internationale Marktrecherche gemacht hat und die Bundesregierung das Thema Telemedizin im Regierungsprogramm hat, soll es nun schnell gehen. Im April 2026 soll ein gänzlich neues Angebot starten, bis Juli will die Österreichische Gesundheitskasse ÖGK einen privaten Partner dafür finden. Die Idee: Telemedizinische Angebote sollen niedergelassene Ärzte entlasten und eine Versorgung in Randzeiten garantieren, um Krankenhäuser zu entlasten.
Die ÖGK will dazu eine eigene Telemedizin-Lösung aufbauen und im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells führen. „Wir wollen uns der Expertise des Marktes bedienen, aber wir wollen das aus einer eigenen Einrichtung der Sozialversicherung herausmachen. Klar ist aber, dass es in der Hand der ÖGK bleiben wird”, sagt ÖGK-Obmann Peter McDonald im medianet-Gespräch. Abgewickelt werden soll es durch ein eigenes Ambulatorium. Der oder die Partner sollen sowohl die technischen wie organisatorischen Dienstleistungen zur Bereitstellung eines österreichweit telemedizinischen ärztlichen Angebots liefern. Im Ambulatorium werden dann wohl auch eigene Ärzte und Ärztinnen beschäftigt sein, welche die Telemedizinische Versorgung übernehmen. Die ÖGK hält eine Mehrheitsbeteiligung an der Betriebsgesellschaft, heißt es in den Ausschreibungsunterlagen. „Wir haben uns in einer europaweiten Markterkundung angesehen, was es gibt und daraus auch unsere Schlüsse gezogen”, sagt McDonald. Weil diese nun vorliegen, soll es jetzt rasch gehen: bis 2. Juli sollen die Angebote vorliegen. Geplant ist eine Vereinbarung für acht Jahre.
Andere Berufe einbeziehen
Als erste Ausbaustufe ist ein Angebot im Fachbereich Allgemeinmedizin vorgesehen. In einem weiteren Ausbauschritt sind aus heutiger Sicht die Dermatologie, die Innere Medizin sowie die Kinder- und Jugendheilkunde als weitere medizinische Fachgebiete für die telemedizinische Behandlung geplant. Zudem ist nicht ausgeschlossen zukünftig auch nicht ärztliche Gesundheits- und Sozialberufe zur Erbringung nicht-ärztlicher Leistungen miteinzubeziehen.