Digitale Fahrzeuge
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INDUSTRIAL TECHNOLOGY Redaktion 13.09.2019

Digitale Fahrzeuge

Mit einer neuen Norm aus Österreich lässt sich bestimmen, wie sehr der Fahrer von Fahrzeugfunktionen abgelenkt wird.

WIEN. Hupe, Blinker, Lichthebel – die Welt hinter dem Lenkrad war einmal sehr überschaubar. Lenker moderner Kraftfahrzeuge dürfen sich hingegen über bis zu 120 unterschiedliche Cockpit-Funktionen freuen. Assistenz- und Infotainment-Systeme haben ABS, Reifendruck, Spurwechsel oder den Abstand zu anderen Fahrzeugen „im Blick”, sorgen für die passende Lieblingsmusik oder recherchieren via App im Internet Verkehrsberichte und Wetterprognosen.

Visuelle Reize in allen Farben

Die Bedienung erfolgt mittels Hebel, Wippen und Schalter oder via Touch-Display und Voice Control. Dazu schmücken noch allerlei grüne, gelbe, rote und blaue Informations- und Warnleuchten das Cockpit.

An Ablenkung und visuellen Reizen herrscht also kein Mangel. Der steigende Automatisierungsgrad – Stichwort „Autonomes Fahren” – lässt eine weitere Zunahme erwarten.
Doch je vielfältiger die Funktionen sind, umso wichtiger wird eine einfache Bedienung, denn die menschliche Fähigkeit, mit Komplexität umzugehen, ist begrenzt. „Wir müssen die Technik humanisieren und nicht den Menschen technisieren”, fordert daher Thomas Stottan. Der Geschäftsführer des oberösterreichischen Automobilzulieferers Audio Mobil beschäftigt sich seit mehr als drei Jahrzehnten mit Informations- und Kommunikationstechnologien in Fahrzeugen und engagiert sich gegen Over-Engineering und ausufernde Komplexität. Er war federführend an der Entwicklung der ÖNORM V 5090 bei Austrian Standards beteiligt, die ein Prüfverfahren für potenzielle Ablenkungen durch Fahrerinformations- und -assistenz-Systeme im Auto zur Verfügung stellt.

Eine Frage der Sicherheit

„Mit der ÖNORM V 5090 können Fahrzeugbauer und -zulieferer erstmals gesamtheitlich bewerten, ob eine Technik bediensicher ist”, erklärt Stottan.

An der Entwicklung des neuen Standards waren alle wesentlichen Stakeholder beteiligt – neben der Automobilindustrie und Autofahrerclubs waren dies Universitäten, Ministerien und Interessenvertreter wie etwa das Kuratorium für Verkehrs­sicherheit. (pj)

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