Alpbach: Logik der KI-Entscheidungshilfe für Richter wird offengelegt
© Sascha Osaka/osaka.at
Alberto Sanz de Lama
MARKETING & MEDIA Redaktion 28.08.2019

Alpbach: Logik der KI-Entscheidungshilfe für Richter wird offengelegt

Verantwortungsvolle KI: LexisNexis folgt bei Rechtsdatenbank den Empfehlungen des EU-Experten-Rates

ALPBACH. Am Forum Alpbach plädierte Alberto Sanz de Lama, der CEO des Anbieters LexisNexis, für eine verantwortungsvolle Nutzung von KI und verkündete die Offenlegung der Logik der Rechtsdatenbank Lexis 360®, die in Österreich von tausenden Richtern und Juristen genutzt wird und mit künstlicher Intelligenz (KI) bei der Entscheidungsfindung unterstützt.
Die Lexis 360® Rechtsdatenbank erkennt die Eingabe (zB eines Paragrafen) & liefert dazu eine Literatur-Zusammenstellung, die das thematische Umfeld des Falles abdeckt und das Rechtsproblem oft vorwegnimmt. Ein Tool kann auch anhand von Eingaben selber beurteilen, ob zB bei einem Angeklagten Geschäftsfähigkeit vorlag oder nicht. Weiters kann mittels Word-Plugin ein Vertrag oder eine Klage gescannt werden, und das System erkennt den juristischen Gehalt und liefert die passende Literatur und ausschlaggebende Rechtsprechung.
„Die KI-Empfehlungen sind sehr beliebt. Wenn Rechtsanwender diese Abkürzung nützen, dann sollen Sie wissen, wie diese zustande kommt. LexisNexis ist in der Rechtsbranche bei der Nutzung von KI ein Pionier und dementsprechend wollen wir auch mit gutem Beispiel vorangehen“, so Alberto Sanz de Lama bei den Rechtsgesprächen am Forum Alpbach.
Die EU High-Level Expertgroup on Artificial Intelligence (AI HLEG) veröffentliche erst vor kurzem Richtlinien für verantwortungsvolle künstliche Intelligenz. Damit KI vertrauenswürdig ist, sollen Nutzer den Entscheidungsprozess einer KI transparent nachvollziehen können. Hier offenbaren sich im Vergleich zu den USA unterschiedliche Auffassungen: Dort wird künstliche Intelligenz zB zur Gefährlichkeitseinschätzung von Angeklagten genutzt und fließt auch in die Urteilsbemessung ein. In einem Fall urteilte der US Supreme Court (Loomis v. Wisconsin), dass Anbieter solcher Software (Predictive Analytics) die Algorithmen nicht offenlegen müssen.

Dazu Alberto Sanz de Lama: „Wir gehen bewusst einen anderen Weg und machen in Österreich den ersten Schritt bei der Offenlegung und stehen für transparente und verantwortungsvolle KI. Verträge und Urteile berühren täglich das Leben von tausenden Menschen, da muss jede Entscheidung informiert und kontrolliert erfolgen.“ (red)

Die KI-Offenlegung finden Sie auf: https://lexis.at/ki-offenlegung

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