••• Von Gianna Schöneich
WIEN. In einem aktuellen Urteil hob das Oberlandesgericht Wien jene Einstweilige Verfügung auf, die eine Reihe von Internet-Providern zur Sperre der Seiten thepiratebay.se, isohunt.to, h33t.to, und 1337x.to verpflichtet hatte. Somit steht den betroffenen Internet-Kunden der Zugang zu diesen Plattformen ab sofort wieder offen.
Schon kurz vor dem heimischen Gerichtsbeschluss hatte der deutsche Bundesgerichtshof ebenfalls die Aufhebung der Sperre der Webseiten 3dl.am bzw. goldesel.to beschlossen und argumentierte dies damit, dass die Musikindustrie nachweisen müsse, dass sie zumutbare Nachforschungen über den tatsächlichen Rechteverletzer unternommen habe, bevor sie an die Provider herantreten kann, um Sperren zu fordern.
Zahlreiche Sperraufrufe
„Wie prekär die ganze Angelegenheit ist, zeigt sich nicht nur dadurch, dass die Provider durch die Sperraufforderungen der Rechteinhaber gegen deren Willen in die Richterrolle gedrängt werden. Sie laufen, sofern sie zum Beispiel den kürzlich von den Filmproduktionsunternehmen versandten, relativ formlosen Aufforderungen entsprechen, auch noch Gefahr, gegen Artikel 3 der Verordnung zum Digitalen Binnenmarkt zu verstoßen, die auch die Netzneutralität regelt”, so Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA.
Die österreichischen Internet Service-Provider gehen zwar davon aus, dass sich die LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) mit dieser Entscheidung nicht abfinden wird und in weiterer Folge die gerichtliche Auseinandersetzung eine Fortsetzung findet; dennoch gilt dieser Beschluss als ein Meilenstein, wenn es darum geht, das „Sperren auf Zuruf” zu erschweren.
Bereits wenige Tage nach dem richterlichen Beschluss über die Aufhebung der Sperren ist eine neue Welle an Sperraufforderungen für movie4k.tv, movie.to, movie2k.pe, kinox.tv bei zahlreichen Providern eingetroffen.
In der Praxis verhält es sich so, dass sich Internet-Provider mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sehen. Vor allem die in den Abmahnschreiben bzw. Sperraufforderungen behauptete Rechteinhaberschaft ist nur schwer zu überprüfen. Zudem werden Provider unfreiwillig in eine Richterrolle gedrängt, da sie beurteilen müssen, ob eine ausreichende Grundlage für eine Sperre vorliegt oder nicht. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass beanstandete Seiten auch legale Inhalte aufweisen und durch die Sperren der Zugang auch zu diesen nicht mehr möglich ist.
Daher bezieht die ISPA hier eine eindeutige Position: „Das Gut der Meinungsfreiheit im Internet dem Gewinnmaximierungsstreben der Verwertungsindustrie zu opfern, lehnt die ISPA in aller Entschiedenheit ab”, so Schubert. Gleichzeitig verweist die ISPA darauf, dass Sperren zudem keine Lösung bieten, sondern nur neue Probleme schaffen. Aber auch die ISPA ist sich der Problematik illegaler Inhalte im Netz bewusst; daher setzt sie sich aktiv dafür ein, dass diese schon an der Quelle gelöscht werden und so das volle Potenzial des Internets entfaltet wird, ohne dabei das Medium als solches zu beschneiden.