„Aufreizung zum Hass”
© APA/Gert Eggenberger
Ein Auftritt von Stefan Petzner auf oe24.TV hatte nicht nur für ihn, sondern nun auch für den Sender selbst Folgen.
MARKETING & MEDIA Redaktion 26.02.2021

„Aufreizung zum Hass”

KommAustria-Entscheid nimmt oe24.TV für in einer Live-Sendung getätigte und unkommentierte Äußerungen in die Pflicht; Fellner spricht von „Skandalurteil”.

••• Von Dinko Fejzuli und Anna Putz

WIEN. Es war vom „Schlitzaugen-Virus” die Rede; von den Chinesen, den „Fockn” (umgangssprachlich für Schweine), die für die Corona-Pandemie verantwortlich seien.

Den Auftritt des ehemaligen Politikers und nunmehrigen PR-Beraters Stefan Petzner – für den er mittlerweile nicht rechtskräftig verurteilt wurde – im vergangenen Mai bei „Fellner! Live” auf oe24.TV stellt für die KommAustria laut einem nun ergangenen Urteil eine „Aufreizung zu Hass aufgrund von Rasse und Nationalität dar”.

Schwere Rechtsverletzung

Wolfgang Fellner, der damals die Talkshow moderierte, übt nun heftige Kritik an der Entscheidung der Behörde, denn für in der Sendung getätigten Aussagen wurde nun auch oe24 belangt.

Fellner hätte, so das Urteil, „als „tragende Säule des Sendeablaufs” als Moderator Petzners „Fehler erkennen und in Sekundenbruchteilen reagieren” müssen. Zudem wäre die Sendung insgesamt fünf Mal vom Sender wiederholt und auch online zur Verfügung gestellt worden – ohne Richtigstellung oder Distanzierung.
Wolfgang Fellner bezeichnet die Entscheidung als „Skandalurteil” und spricht von einer „nordkoreanischen Zensurbehörde”. Die KommAustria hätte weiters „keine Ahnung von Live-Fernsehen” und durch das Urteil eine Büchse der Pandora geöffnet, denn genau dieser Forderung, noch während der Live-Sendung zu reagieren, könne man nicht nachkommen, und das Urteil zeige eben, dass die KommAustria nicht wisse, wie so eine Live-Sendung ablaufe, so Fellner gegenüber medianet.
Bei der KommAustria zeigt man sich über die getätigten Vorwürfe wie „Zensur” und „Nordkorea” eher verwundert, denn: „Was unseren Rechtsstaat eben von einem totalitären System klar unterscheidet, ist die Möglichkeit, gegen den Bescheid einer Behörde Beschwerde einzulegen und ihn von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen”, so Andreas Kunigk, Pressesprecher der KommAustria.
Fellner kündigte auch an, den Entscheid hier zu bekämpfen, aber sein Ziel sei es, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. „Wir wissen”, sagt Fellner, „dass wir das dort hundertprozentig gewinnen.”
Durch den Entscheid der KommAustria selbst sieht der Medienmacher das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und fügt hinzu: „So eine Entscheidung hat es in Europa noch nicht gegeben.”
Kunigk entgegnet, dass die Ausübung des hohen Guts der Meinungsfreiheit einen begrenzenden Rahmen hätte, „nämlich dann, wenn andere hochstehende Rechte verletzt werden. Das ist gesellschaftlich, politisch und juristisch anerkannt.” Unter anderem würde dies Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention in Absatz 2 klar feststellen, so der Pressesprecher.

Fellner verurteilt Aussage

Fellner selbst bekräftigt, er stimme Petzners Aussagen „definitiv nicht zu”. Sie verantworten könne und wolle er als Moderator aber nicht, er sei keine Zensurbehörde.

Als diese sehe sich auch die KommAustria nicht. Inhalte müssten laut AMD-G (Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz)die Menschenwürde achten und dürften nicht zu Hass aufstacheln. „Aber genau das ist nach Auffassung der KommAustria geschehen und wer, wenn nicht eine unabhängige, weisungsfreie Medienbehörde, sollte diese Feststellung treffen können und dürfen”, meint Kunigk.

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL