Aus GIS wird OBS
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Vieles neu Die ORF-Beitrags Service GmbH hebt ab 1. Jänner 2024 ORF-Beitrag und Landesabgabe ein.
MARKETING & MEDIA Redaktion 15.12.2023

Aus GIS wird OBS

Mit 1. Jänner 2024 wird beim Rundfunkbeitrag auf die Haushaltsabgabe umgestellt, eingehoben wird sie künftig von der ORF Beitrags Service.

WIEN. Im allgemeinen Sprachgebrauch war sie immer die „GIS-Gebühr”, auch wenn sie korrekt „Rundfunkgebühr” hätte heißen müssen und nun in die Haushaltsabgabe umgewandelt wird, für jeden Haushalt in Österreich gilt und für viele Zahlerinnen und Zahler ab dem 1.1.2024 günstiger wird.

Und jene, die schon bisher von der GIS-Gebühr befreit waren, werden dies auch künftig bleiben – die Befreiung wird automatisch übernommen.

Bisher nicht bezahlt, was nun?

Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse unter gis.at/registrieren eintragen. Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt. Nebenwohnsitze sind von der Gebühr befreit. (Ausnahme: Jemand anderer hat an dieser Adresse den Hauptwohnsitz gemeldet. Dann ist dieser Hauptwohnsitz bei der GIS anzumelden).

So wie bisher werden die Kosten pro Bundesland auch weiterhin variieren, denn mit dem eigentlichen Rundfunkentgelt war es auch bisher schon nicht getan – zum einen fielen diverse Steuern an, und zum anderen naschten auch die meisten Bundesländer mit der sogenannten Landesabgabe mit, da diese auch mit der alten GIS-Gebühr eingehoben wurde.
Nach dem neuen Grundgedanken „Der ORF gehört allen” zahlt künftig je eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag, der 15,30 € pro Monat entspricht, plus etwaige Landesabgabe, die manche Bundesländer weiter einheben wollen.
„Im Zuge der Registrierung kann man auch auf eine bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschrift umsteigen, wie es der Großteil unserer Kundinnen und Kunden macht. Das ermöglicht, den Gesamtbeitrag auf das ganze Jahr aufzuteilen; entweder zweimal im Jahr für jeweils sechs Monate oder sechsmal im Jahr für jeweils zwei Monate. Außerdem kann man, sobald man regis­triert ist, eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt”, sagt Alexander Hirschbeck, Geschäftsführer der GIS.
Wenn sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand aktiv meldet, wird ein Zahlschein über die Jahresgebühr 2024 zugeschickt.

GIS-Logo verschwindet

Die GIS Gebühren Info Service GmbH wird als Folge des ORF-Gesetzes in die ORF-Beitrags Service GmbH (kurz: OBS – ORF Beitrags Service) überführt. „Somit wird auch das gut eingeführte gelbe GIS-Logo verschwinden und durch das neue rot-weiß-rote OBS-Logo ersetzt. Diese Transformation stellen wir jetzt schon insofern dar, als dass wir das GIS-Logo in Grautönen neben dem OBS-Logo auf diversen Kanälen abbilden und so einen langsamen Übergang gestalten”, so Hirschbeck. (red)

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