LUXEMBURG. Der deutsche Rundfunkbeitrag ist auch mit dem EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Das Landgericht Tübingen hatte dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt. In dem Verfahren ging es um den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung erhoben wird und nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden ist. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro fällig. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte den Beitrag Mitte Juli im Wesentlichen für verfassungsgemäß. In Österreich werden die Rundfunkgebühren weiterhin aufgrund des Vorhandenseins von Empfangseinrichtungen erhoben. (APA/AFP)
Starker Anstieg bei rechtlicher Beratung für Journalisten
Die Beratungsfälle des Rechtsdiensts Journalismus nehmen zu. Suchten Journalisten von Herbst 2022 bis 2023 noch 66 Mal rechtlichen Rat, war es von Herbst 2024 bis 2025 mit 118 fast
