"Krone"-Konflikt - Bundeswettbewerbsbehörde befasst Kartellgericht
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MARKETING & MEDIA Redaktion 27.01.2020

"Krone"-Konflikt - Bundeswettbewerbsbehörde befasst Kartellgericht

Es gibt Bedenken, ob überhaupt ein anmeldefähiger Sachverhalt vorliegt.

WIEN. Im Konflikt um die Kronen Zeitung befasst die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nun das Kartellgericht. Ende Dezember meldete die Funke-Gruppe als deutsche Hälfte-Eigentümerin die "alleinige Kontrolle" über Österreichs größte Tageszeitung bei der BWB an. Diese hat allerdings "erhebliche Bedenken zur Anmeldefähigkeit des Zusammenschlusses", wie am Freitag mitgeteilt wurde.

Bei der Prüfung des Zusammenschlusses hätten sich "komplexe Fragen insbesondere im Hinblick auf die Auslegung der vorgelegten Gesellschaftsverträge" ergeben. Die BWB weist darauf hin, dass "wesentliche gesellschaftsrechtliche Fragen" zwischen den Unternehmen nicht endgültig gelöst seien und sich im Klärungsprozess vor mehreren Gerichten befänden. Daher bestehe keine Klarheit über die genauen Strukturen des Zusammenschlusses. "Da die BWB in der Fusionskontrolle keine gesetzlichen Zurückweisungsmöglichkeiten von Zusammenschlüssen hat, wurde ein Antrag, wie gesetzlich vorgesehen, beim Kartellgericht gestellt", heißt es in der Mitteilung der BWB. Das Gericht hat fünf Monate Zeit, über den Antrag der BWB zu entscheiden. (red)

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