„Krone.at“ diskriminiert afghanischen Lehrling
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MARKETING & MEDIA Redaktion 30.01.2019

„Krone.at“ diskriminiert afghanischen Lehrling

Der dritte Senat des Presserats beschäftigte sich mit den Artikeln „Musterlehrling jetzt Fall für Verfassungsschutz“ und „Weiter großer Wirbel in der Causa Musterlehrling“, erschienen am 03. bzw. 04.09.2018 auf „krone.at“.

WIEN. Im ersten Artikel wird berichtet, dass ein junger Flüchtling, der gerade seine Lehre bei einer Supermarktkette absolviere und der vom Bundespräsidenten und dem oberösterreichischen Integrationslandesrat für deren Abschiebestopp-Initiative besucht worden sei, unter Verdacht stehe, die libanesische Terrororganisation „Hisbollah“ auf Facebook zu unterstützen. Die FPÖ habe den Verfassungsschutz eingeschaltet. Dieser solle den Fall nun prüfen.

Der zweite Artikel handelt davon, dass der Staatsschutz mögliche radikal-islamische Facebook-Einträge des Flüchtlings prüfe. Stein des Anstoßes für die von der FPÖ angeregte Überprüfung des in der Lehre befindlichen afghanischen Asylwerbers seien Facebook-Likes des jungen Mannes für die „Liwa Fatemiyoun“, welche auch als „Hisbollah Afghanistans“ bekannt sei. Die FPÖ kritisiere die Abschiebestopp-Initiative des grünen Landesrats Rudi Anschober. Der angegriffene Landesrat sehe freilich „bisher keinen einzigen Beleg zu den Vorwürfen gegen den jungen Mann“. Den beiden Artikeln ist ein Bild beigefügt, das Bundespräsident van der Bellen und den oberösterreichischen Landesrat Anschober mit dem jungen Asylwerber zeigt, wobei sein Gesicht auf dem Bild verpixelt ist.

Mehrere Leser kritisieren, dass die beiden Artikel keine Fakten, sondern lediglich Vermutungen beinhalten. Die Medieninhaberin machte von der Möglichkeit, im Verfahren eine schriftliche Stellungnahme abzugeben oder an der Verhandlung vor dem Senat teilzunehmen, keinen Gebrauch.

Der Senat erachtet beide Artikel als nicht ausreichend recherchiert. Gegen den Flüchtling werden schwere Beschuldigungen erhoben, ohne dass ihm die Möglichkeit eingeräumt wurde, dazu Stellung zu nehmen. Der Verstoß gegen Punkt 2.3 des Ehrenkodex ist schwerwiegend, so der Senat weiter. Der erste Artikel beruht offenbar ausschließlich auf Informationen der FPÖ über die Anzeige. Weitere Rechercheschritte wurden nicht gesetzt. Dieser Artikel verstößt damit auch gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex, wonach es die oberste Verpflichtung von Journalisten ist, gewissenhaft und korrekt zu recherchieren. Darüber hinaus erkennt der Senat in den Artikeln eine Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung. Durch die Berichterstattung wird die Integration von Asylwerbern, die eine Lehre absolvieren, generell in Frage gestellt. Im ersten Artikel wird ausdrücklich auf die Diskussion um Lehrplätze für junge Asylwerber Bezug genommen und festgehalten, dass diese Diskussion nun um eine brisante Facette reicher sei.

Im zweiten Artikel ist davon die Rede, dass die Wogen nach den FPÖ-Vorwürfen gegen jenen Lehrling, den der Bundespräsident und Landesrat Anschober bei ihrer Forderung nach einem Abschiebestopp für Asylwerber besuchten, hoch gingen. Aus dem Gesamtzusammenhang der Artikel ergibt sich eine kritische Haltung zu dieser Initiative. Untermauert wird diese Haltung mit dem vermeintlichen Vorfall der radikalen Facebook-Postings des jungen Asylwerbers. Die Artikel sind folglich als Bestandteil der öffentlichen Debatte zum Themenbereich Flüchtlinge und Migranten zu sehen. In dieser Debatte geht die Bedeutung der Berichterstattung über eine Einzelperson weit hinaus und hat auch Auswirkungen darauf, wie die gesamte Gruppe jener jungen Flüchtlinge, die in Lehrberufen ausgebildet werden, in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Obwohl das Gesicht des Betroffenen auf dem Foto, das bei den Artikeln veröffentlicht wurde, verpixelt ist, geht der Senat zudem von einer Persönlichkeitsverletzung aus (siehe Punkt 5 des Ehrenkodex).

Alleine schon wegen des Besuchs von Bundespräsident van der Bellen und Landesrat Anschober ist der Jugendliche für einen gewissen Personenkreis identifizierbar. In diesem Zusammenhang weist der Senat auch noch auf Punkt 6.3 des Ehrenkodex hin, wonach vor der Veröffentlichung von Bildern oder Berichten über Jugendliche das öffentliche Interesse besonders kritisch zu prüfen ist. Der Senat bewertet es grundsätzlich als positiv, dass die „Kronen Zeitung“ versuchte, den Irrtum richtig zu stellen. Die Richtigstellung fiel allerdings recht kurz und missverständlich aus.

Der Senat stellt den Verstoß gegen den Ehrenkodex fest und fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig auf „krone.at“ bekannt zu geben.

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt. (red)

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