Mehrwertsteuersenkung für EU kein Thema
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Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).
MARKETING & MEDIA Redaktion 17.06.2020

Mehrwertsteuersenkung für EU kein Thema

Die EU-Kommission will sich zu der von der österreichischen Regierung angekündigten Mehrwertsteuersenkung auf fünf Prozent für Gastronomie, Kultur und Medien nicht äußern.

BRÜSSEL / WIEN.  "Wir kommentieren Gesetzesvorschläge nicht", teilte ein Sprecher der EU-Behörde in Brüssel der APA mit. Wie üblich sei man jedoch mit allen EU-Mitgliedern inklusive Österreich in engem Kontakt, wenn es um Steuerfragen gehe.

Nach Angaben der EU-Kommission erlaubt das EU-Mehrwertsteuergesetz von 2006 den Mitgliedsstaaten, einen oder zwei ermäßigte Sätze in Höhe von mindestens fünf Prozent anzuwenden. Der Normalsatz beträgt mindestens 15%. Ermäßigte Sätze gelten für die Lieferung von bestimmten Waren oder Dienstleistungen in den in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgeführten Kategorien.

Alkoholische Getränke, die in Geschäften verkauft werden, sind ausdrücklich ausgenommen. Reduzierte Steuersätze dürfen aber in der Gastronomie und von Catering-Diensten angewandt werden, wenn die Möglichkeit besteht, die Abgabe von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken auszuklammern. Die Regierung hat bei der EU-Kommission um eine temporäre Ausnahme für die Dauer der Krise angefragt. "Wir hoffen, dass wir die Erlaubnis bekommen", sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Freitag bei einer Pressekonferenz.

In Österreich gilt bereits eine der wenigen weiteren Ausnahmen, die es Weinbauern ermöglicht, ihre Erzeugnisse zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 13 Prozent zu verkaufen. Ein noch nicht angenommener Mehrwertsteuersatzvorschlag von 2018 würde es den EU-Ländern laut Kommission ermöglichen, die Sätze flexibler festzulegen. Dadurch könnten zusätzlich zum Standardsatz zwei getrennte ermäßigte Sätze, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer und ein ermäßigter Satz zwischen null Prozent und den anderen ermäßigten Sätzen festgelegt werden. (red)

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