Neu ab 1.1.2020: Sozialversicherung der Selbständigen – aus SVA und SVB wird SVS
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MARKETING & MEDIA Redaktion 13.11.2019

Neu ab 1.1.2020: Sozialversicherung der Selbständigen – aus SVA und SVB wird SVS

Wissenswertes von LBG Österreich für Unternehmer, Freiberufler, Neue Selbständige, Landwirte.

WIEN. Mit 1.1.2020 wird die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zusammengeführt. Alle Versicherungsverhältnisse gehen mit 1.1.2020 automatisch auf die SVS über.

LBG Österreich Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung hat im „LBG-Praxisleitfaden zur SVS ab 1.1.2020“ kompakt die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die neue SVS zusammengefasst und ergänzt um ausgewählte Sozialversicherungstipps für die Praxis, wie die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Bezüge bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die Wahlmöglichkeit bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge für Land- und Forstwirte, Empfehlungen für Langzeitversicherte mit geplantem Pensionsantritt vor 1.1.2020, Mehrfachversicherungen in der Krankenversicherung, Wissenswertes zur Selbständigenvorsorge und einiges mehr. (red)

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Nähere Informationen zu LBG entnehmen Sie bitte LBG im Überblick oder www.lbg.at.

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