„Österreich” im Kreuzfeuer
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Wolfgang Fellner „Eine Reform der Media-Analyse ist dringend nötig, wie gerade das soeben bekannt gewordene Urteil des Handelsgerichts Wien zeigt.”
MARKETING & MEDIA Michael Fiala 20.10.2017

„Österreich” im Kreuzfeuer

Die ARGE Media-Analysen hat Österreich für sein Verhalten verwarnt. Herausgeber Wolfgang Fellner wehrt sich.

••• Von Michael Fiala

WIEN. Im Zuge der Media-Analyse 2016/17 hat der Vorstand des Vereins ARGE Media Analysen hat gemäß seinen Statuten die Mediengruppe Österreich GmbH verwarnt. Grund für das Erlassen dieser Ordnungsmaßnahme ist die Verletzung der Mitgliedspflichten, indem der Verlag im Zuge der Veröffentlichung der MA 15/16 und der MA 2016 Maßnahmen gesetzt hat, die die Bedeutung der MA in der Öffentlichkeit herabwürdigen.

Konkret geht es um eine Presseaussendung aus dem Oktober 2016, in der der Verlag, Bezug nehmend auf die MA 15/16, von einer faktenwidrigen Erhebungsmethode, einer wenig verlässlichen und höchst umstrittenen Onlinebefragung und weiter davon spricht, dass in den meisten anderen EU-Ländern Auflagenzahlen in die Reichweitenstudien mit einbezogen würden. Des Weiteren geht es um die in der Tageszeitung Österreich, auf www.oe24.at und im Newsletter vom 31.3.2016 getätigten Aussagen, nach denen der Verlag die Zuverlässigkeit der MA in Abrede stellt, indem darauf verwiesen wird, dass nur die harten Daten der ÖAK zuverlässig seien.

„Kritik muss erlaubt sein”

Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner und Geschäftsführer Oliver Voigt betonen nach der Verwarnung: „Es muss in einem demokratischen Land erlaubt sein, Kritik an einer – mittlerweile auch in der Branche höchst umstrittenen und zuletzt sogar von einem Gericht nicht rechtskräftig verurteilten – Marktforschungsmethode zu üben, für die alle Verlage sehr viel Geld bezahlen.”

Voigt und Fellner weiters: „Gerade die nun veröffentlichten Zahlen der Media-Analyse beweisen, dass unsere Kritik nicht nur berechtigt, sondern auch richtig war. Hauptpunkt unserer Kritik war, dass die Media-Analyse durch ihre Form der Online-Befragung und durch das Fehlen expliziter Fragen zur Print- oder Online-Nutzung in ihren ermittelten Leserzahlen die Print-Leser und Online-Nutzer in hohem Maße vermischt. Dadurch sind jene Zeitungstitel, die keine gleichlautende Online-Seite betreiben – wie Österreich mit seinem Portal oe24.at – massiv benachteiligt.”
Helmut Hanusch, Präsident des Vereins ARGE Media-Analysen, begründete die Verwarnung in der Aussendung wie folgt: „Wiederholte Verstöße der Mediengruppe Österreich gegen die Statuten des Vereins haben diese öffentliche Verwarnung unumgänglich gemacht.”
Die Begründung lautet: Die Mitglieder sind laut Statuten verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung des Vereins und die Beschlüsse seiner Organe zu beachten und alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Arbeit des Vereins und deren Ergebnisse beeinträchtigen könnten. Dazu zählten insbesondere alle Maßnahmen, die dazu geeignet seien, das Ergebnis der Studie zu beeinträchtigen oder zu verfälschen oder deren Bedeutung in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen sowie Werbung unsachgemäßer bzw. irreführender Art zu unterlassen.
Abgesehen davon gab es auch „nackte” Zahlen: Die nationale Reichweite von Österreich sank von 8,5 auf 7,2 Prozent.

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