Vor Gericht und auf hoher See …
MARKETING & MEDIA Redaktion 20.11.2020

Vor Gericht und auf hoher See …

Das Paket gegen Hass im Netz ist da – es gibt Lob, aber auch Kritik für zu viele Ausnahmen.

Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli

 

WINDMÜHLEN. Nun ist es da, das Gesetzespaket gegen Hass im Netz. Ungeteilt ist die Freude darüber allerdings nicht. Gelobt wird, dass man sich nun deutlich schneller gesetzlich gegen digitale Anfeindungen wehren kann, dass Opfern auch nach dem Mediengesetz nun mehr Geld zusteht als vorher, aber wenn es um Video-Content (Kommentare unter den Videos sind ausgenommen) auf den großen Sharing-Plattformen wie YouTube geht, wird auf das sogenannte Herkunftsland-Prinzip verwiesen, sprich, wer sich gegen illegale Videos auf Facebook wehren will, muss in diesem Fall an Irland wenden, denn dort hat der US-Gigant seinen europäischen Sitz.

Wie ist die Telefonnummer von Facebook?

Wie mühsam und vor allem kostspielig das werden kann, selbst wenn man am Ende im Recht ist, davon kann der Internetaktivist und Jurist Max Schrems nach Jahren des Kampfs gegen Facebook ein Lied singen.

Wie soll der ehemalige US-Außenminister Henry Kissinger einmal gesagt haben: „Wen rufe ich denn an, wenn ich Europa anrufen will?”
So könnte es Menschen gehen, die gegen illegale Videoinhalte vorgehen wollen, weil sie sich dann an irgendein ausländisches Gericht – wo sie dann wie auf hoher See quasi in Gottes Hand sind – wenden müssen, um das eigene Recht durchzusetzen, weil wegen der „Herkunftsland”-Regel das neue Gesetz gegen Hass im Netz in Österreich eben nicht greift.

Doch keine Werbeverbote

An einer anderen Front gibt es deutlich bessere Nachrichten zu vermelden: Einige Tage kursierte die Idee, Werbung für Lebensmittel im Umfeld von Kindersendungen – wobei diese für eine Zielgruppe von bis 18 Jahren gegolten hätte – zu verbieten, wenn diese bei einem sogenannten Nährwert-Profil bestimmte Werte übertroffen hätte, was selbst beim Laktosewert von Milch zugetroffen wäre. Hier hat sich gezeigt, was ein gemeinsamer Protest bewirken kann. Das Gesetz kommt so nun nicht. Und das ist gut so.

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