Wann ist man als Journalist privat?
MARKETING & MEDIA Dinko Fejzuli 15.03.2019

Wann ist man als Journalist privat?

Ist man als Journalist immer Journalist und kann ein öffentlicher Facebook-Account privat sein?

Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli

DIGITALVERHALTEN. Seit Kurzem gibt es – via Dienstanweisung – klare Regeln für ORF-Mit­arbeiter, in welcher Art und Weise sie sich in den Sozialen Medien vor allem nicht äußern sollen.

Begründet werden die Regeln damit, dass „eine exakte Trennung zwischen Beruf und Privatleben in sozialen Medien kaum möglich ist. Selbst bei privater Nutzung können ORF-Mitarbeiter/innen als ORF-Repräsentant/innen wahrgenommen werden.”
In der Dienstanweisung heißt es weiter, dass ORF-Mitarbeiter künftig „öffentliche Äußerungen, mit denen demonstrativ Sympathie oder Antipathie gegenüber politischen Institutionen, deren Vertreter/innen oder Mitgliedern zum Ausdruck gebracht wird”, zu unterlassen haben; ebenso sind Äußerungen über Dritte, die „kritische Auseinandersetzungen oder persönliche Wertungen (Zustimmung, Ablehnung) über Dritte enthalten”, sachlich zu begründen und zu formulieren. In keinem Fall „dürfen öffentliche Äußerungen geeignet sein, Zweifel an der Glaubwürdigkeit, Objektivität oder Unabhängigkeit des ORF oder seiner Mitarbeiter/innen aufkommen zu lassen”, so die Dienstanweisung.
Nun stellt sich die Frage, warum es gesonderte Regeln für das (journalistische) Verhalten auf Twitter & Co. benötigt. Selbstverständlich hat man als Journalist die notwendige Äquidistanz zum Thema und zum Interviewpartner einzuhalten, ohne die eigene politische Meinung in das Interview einfließen zu lassen.

Öffentlichkeit vs. Teilöffentlichkeit

Aber: Auch wenn man als Journalist, der in der Öffentlichkeit steht, in seinen privaten Accounts auf Facebook etwa nie wirklich ganz „privat” ist, wird man es nie ganz schaffen, seine persönliche Einstellung vor dem Log-in auf Twitter oder ­Facebook abzulegen. Und ich finde, das muss man auch nicht. So lange man seine Arbeit als Journalist objektiv betreiben kann, muss es jedem unbenommen sein, auch eine private ­Meinung zu haben, die von jener des Arbeitgebers abweichen kann.

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