WIEN. Mit einer Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) möchte das Verkehrsministerium schon ab dem Sommer den rechtlichen Rahmen für automatisiertes Fahren in Österreich schaffen; ein entsprechender Gesetzesentwurf ist nun in Begutachtung geschickt worden.
Sicherheit weiter im Fokus
Nach aktueller Gesetzeslage muss das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden. Daher dürfen bestimmte Assistenz- beziehungsweise automatisierte Fahrsysteme in Österreich nicht genutzt werden. Mit der KFG-Novelle werden diese Regelungen überarbeitet und erstmals Möglichkeiten eingeräumt, Fahraufgaben an automatisierte Systeme zu übertragen, berichtete das Verkehrsministerium.
„Auch beim automatisierten Fahren hat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer absolute Priorität”, betonte Ex-Verkehrsminister Gerald Klug. „Fahrerlose Autos wird es auf unseren Straßen nicht geben; es muss jederzeit jemand hinter dem Steuer sitzen, der sofort korrigierend eingreifen kann.” Mit der Novelle soll heimischen Betrieben aber die Möglichkeit geschaffen werden, ihr Know-how unter realen Bedingungen weiterzuentwickeln.
Damit solle sichergestellt werden, „dass Österreich auch bei dieser Technologie ganz vorn mit dabei ist”, so Klug weiter.
Die Begutachtungsphase für die Novelle läuft nun bis zum 27. Mai. Nach der Behandlung durch den Nationalrat und den Bundesrat könnte sie bereits im Juli in Kraft treten. (red, APA)