Applaus für das Gesetz
PRIMENEWS 03.04.2015

Applaus für das Gesetz

Crowdfunding Bei der Crowdinvesting-Plattform Conda ist man zufrieden mit dem Entwurf der Regierung

Daniel Horak: Mit den neuen Rahmenbedingungen werde sich der Markt gut weiterentwickeln.

Conda-Co-Chef Horak: „Eine Bestätigung für unser Crowdinvesting-Modell.”

Wien. Zufrieden mit dem Entwurf der Regierung zum neuen Crowdfunding-Gesetz zeigen sich Daniel Horak und Paul Pöltner, Gründer und Geschäftsführer der nach Eigenangaben größten österreichischen Crowdinvesting-Plattform Conda: „Wir freuen uns, dass Crowdfunding von nun an in Österreich gesetzlich verankert sein wird.” Sowohl Start-ups als auch KMU würden von dem Gesetz profitieren.

Conda selbst erfülle schon jetzt die neuen rechtlichen Anforderungen, die in Zukunft für Crowdfunding über spezialisierte Plattformen gelten.Die Änderungen im Detail: Die oftmals diskutierte Prospektpflicht von bisher 250.000 € soll nun auf fünf Mio. € steigen. Erst ab 100.000 € braucht es ein Informationsblatt, ab 1,5 Mio. € besteht eine Prospektpflicht light, ab fünf Mio. dann eine volle Prospektpflicht.

„Markt weiter im Aufwind”

Dazu gibt es ab jetzt eine formelle Einzelanlagebeschränkung von 5.000 € pro Projekt und Jahr – Unternehmen jedoch können, betont man seitens Conda, sehr wohl mehrere Projekte einreichen.Horak: „Auch bei näherer Betrachtung erachten wir das Gesetz als großen Erfolg. Mit den neuen Rahmenbedingungen sehen wir den Markt weiter im Aufwind.”Conda.eu ist seit Anfang Dezember 2014 als erste Crowdinvesting-Plattform im gesamten deutschsprachigen Raum tätig. Seit März 2013 wurden 15 Crowdinvesting-Projekte erfolgreich abgeschlossen, davon drei in Deutschland. Durch die Beteiligung von mehr als 1.500 Crowd-Investoren konnten bereits rund zwei Mio. € Finanzierung bereitgestellt werden. (red)

Lesen Sie dazu auch den Gastkommentar auf Seite 6 dieser Ausgabe.

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