Markus Zoglauer ist Geschäftsführer von Etron, Komplettanbieter für Kassen- und Warenwirtschaftssysteme; www.etron.atDie Gastkommentare geben die Meinung des Verfassers wieder. Wir behalten uns das Recht auf Kürzung vor.
Mehr pro als contra Die Einführung der Registrierkassenpflicht stößt bei etlichen österreichischen Wirtschaftstreibenden auf heftigen Widerstand und wirft Fragen auf. Die mit der Umrüstung verbundenen Investitionskosten sind Unternehmern und Unternehmerinnen dabei ein Dorn im Auge. Außerdem erntet der Generalverdacht, „schwarz” – also an der Finanz vorbei – zu kassieren, heftige Kritik. Neben dem Unmut bleiben aber die positiven Seiten scheinbar auf der Strecke: Vom Vorteil der Rechtssicherheit bei einer Finanzprüfung sprechen derzeit die Wenigsten.
Registrierkassenpflicht, Belegpflicht und Manipulationsschutz sorgen bei Unternehmern für Kopfzerbrechen. Mit 1.1.2016 plant die Regierung die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 15.000 Euro Nettoumsatz. Damit befürchten österreichische Handelsbetriebe, dass große Veränderungen auf sie zukommen. Die gute Nachricht aber vorweg: Es gibt schon jetzt Unternehmen, die für die Umstellung gerüstet sind und bereits manipulationssichere Kassensysteme im Einsatz haben. Nebenbei bemerkt, ist die Registrierkassa keine Erfindung der Neuzeit, sondern hat beachtliche 100 Jahre auf dem Buckel. Ursprünglich wurde sie in den USA erfunden, um eine Mitarbeiterüberprüfung vorzunehmen und gegen Warenschwund vorzugehen. Daran hat sich im Wesentlichen nichts geändert. Was sich mit dem neuen Gesetz allerdings ändern soll, ist ein Schutz vor Manipulation der Umsätze. Jeder Kunde erhält künftig einen ordnungsgemäß ausgestellten Beleg. In Italien etwa bekommt man für jede Kugel Eis einen Beleg. Nachträgliche Änderungen im Umsatz-Journal sollen mit einer elektronischen Verschlüsselung verhindert werden. Das gilt auch für Betriebe wie Würstelstände, Heurigen oder Kfz-Werkstätten – also für nahezu alle österreichischen Unternehmen. Lediglich sogenannte Kalte-Hände-Betriebe – ohne feste Räumlichkeit – sind von der Regelung ausgenommen.
Rechtssicherheit für Unternehmen
Wem in Zukunft eine Finanzprüfung ins Haus steht, kann mit dem neuen System auf eine von der Finanzbehörde anerkannte Rechtssicherheit vertrauen. Für die Unternehmen besteht nach der Umrüstung die Option, Arbeitsschritte zu erleichtern, indem zusätzliche Auswertungs- und Statistiktools wie Kundenverwaltung, Waren- und Lagerwirtschaft, Webshop u.v.m. per Knopfdruck verfügbar sind. Nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein Nachteil für den Unternehmer aussieht, ist es auch: Man kann die Registrierkassenpflicht genauso gut als Chance und gleichzeitig Arbeitserleichterung zum schnellen und richtigen Kassenabschluss betrachten. Wer das System umgehen möchte, wird auch weiterhin Schlupflöcher finden – begibt sich aber auf sehr dünnes Eis und riskiert harte Strafen. Da zahlt sich die Investition in ein modernes Kassensystem allemal aus. Ein Tipp: Klären Sie mit dem Hersteller Ihres aktuellen Kassensystems, inwieweit es der neuen Registrierkassenpflicht standhält und welchen Umstellungsplan der Hersteller anbietet.