Brüssel. EU-Kommission und Europäisches Parlament haben die Anforderungen zur Registrierung von Lobbyisten verschärft. Wie die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mitteilte, müssen Interessenvertreter künftig ihre Beteiligung in EU-Ausschüssen, Foren, Intergruppen oder ähnlichen Gremien im „Transparenzregister” angeben.
Anforderungen erhöht
Auch seien die Anforderungen zur Auflistung von geschätzten Lobbykosten für alle Registrierten erhöht worden. Ein spezielles Warn- und Beschwerdeverfahren soll eine effizientere Behandlung in Fällen von angeblicher Fehlinformation sicherstellen.Lobbyisten, die direkt Kontakt mit Kommissaren, Kabinettsmitgliedern oder Generaldirektoren aufnehmen wollen, oder in parlamentarischen Anhörungen auftreten wollen, müssen sich den Angaben zufolge künftig im „Transparenzregister” registrieren. Die Website des Registers soll benutzerfreundlicher gestaltet werden.Die EU-Kommission will 2015 einen neuen Vorschlag machen, um die Registrierung von Lobbyisten verbindlich zu machen. Zuständig dafür ist der Vize-Kommissionschef Frans Timmermans. Bisher erfolgt der Eintrag freiwillig, für Registrierte soll es besondere Anreize geben. Das Transparenzregister gilt bisher nur für EU-Kommission und EU-Parlament, die EU-Vertretungen der Mitgliedsstaaten werden in ihren Kontakten zu Lobbyisten bisher nicht kontrolliert. (APA)