Wien. Mit dem Beschluss einer Novelle des Urheberrechts am gestrigen Dienstag im Nationalrat ist auch fix, dass die lange diskutierte Speichermedienvergütung kommen wird. Während es von der IG Autorinnen Autoren am Tag danach Lob für die Umsetzung gab, positionierte sich die Wirtschaftskammer erneut gegen die „Handy- und Computersteuer”.
Noch nie habe ein Urheberrechtsgesetz „für so viel Aufsehen gesorgt” wie die nun inkludierte Speichermedienvergütung, so Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren in einer Aussendung. Die von vielen als „Festplattenabgabe” bezeichnete Vergütung soll den Künstlern einen fairen Ausgleich für Privatkopien von geschütztem und legal erworbenem Material garantieren.
„Wenig Erfahrungen”
Bisher wurde dies durch die Leerkassettenvergütung geregelt, allerdings sind die Einnahmen daraus in den vergangenen Jahren rapide gesunken. Ruiss betonte zwar, dass es in puncto Umsetzung nur „geringen Erfahrungswert” gebe. „Zahlreiche Passagen des Gesetzes lassen deshalb größte Vorsicht bei der Bemessung und im Ausmaß der Vergütungspflicht erkennen.”
Vonseiten des Handels gab es eine zwiespältige Beurteilung. Die „Handy- und Computersteuer” lehne man zwar weiterhin ab, so Roman Seeliger von der WKO. „Wir unterstützen aber das Ziel, einen fairen Ausgleich für Urheberinnen und Urheber zu schaffen.” Die vorgesehenen Beträge und Obergrenzen seien aus seiner Sicht zwar zu hoch angesetzt, aber es sei „zumindest gelungen, die Belastungen für betroffene Unternehmen einigermaßen einzugrenzen”. (APA)