Zurück an den Verhandlungstisch
© Astrid Knie
Die abgedruckten Gastkommentare geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Wir behalten uns das Recht auf Kürzung vor.
PRIMENEWS 30.06.2015

Zurück an den Verhandlungstisch

Gastkommentar Werner Müller, Film and Music Austria

Speichermedienvergütung Der Ministerrat hat am 16.6.2015 die Urheberrechtsgesetznovelle beschlossen und das Parlament wird – hoffentlich – das Paket so wie vorgelegt beschließen. Der Knackpunkt der Novelle ist die Speichermedienvergütung als Eckpunkt einer jahrelangen Diskussion: gekennzeichnet von trolligen Hateblogs auf futurezone und standard.at, Horrorszenarien der Gesellschaft für moderne Zahlungsverweigerung und einer Allianz aus prinzipiellen Gegnern des Systems der Leerkassettenvergütung, begleitet von großen Playern der Szene wie Amazon.

Vereinzelt gab es doch auch den Appell an die Stimme der Vernunft, in einer sich rasant ändernden Medienlandschaft jedenfalls für die nächsten Jahre ein bewährtes und tragfähiges System der Vergütung von Urheberrechtsansprüchen für die Privatkopie weiterzuführen.
Dass Spotify und Apple das Zeitalter des Streamings ausrufen, ist als werbliche Maßnahme dieser solche Diens-te Anbietenden wenig überraschend, die Privatkopie ist deshalb aber noch lange nicht Vergangenheit. Dass die Feststellung der „gerechten” Höhe pauschalierter Vergütungen in diesem Medienumfeld bei multifunktionalen Geräten nicht nur komplizierter, sondern auch naturgemäß nicht zu 100 Prozent treffsicher sein kann, sollte ohnehin jedem klar sein. Die Treffsicherheit der unter verschiedenen Codes als Alternative genannten Haushaltsabgabe lässt aber auch zu wünschen übrig, von der kurzfristigen politischen Realisierung ganz zu schweigen.

Letztendlich gelungene Kompromisse

Nun wird es also ab In-Kraft-Treten am 1.Oktober endgültig ein Gesetz mit Detailbestimmungen – unter anderem auch Preiscaps – geben, die, weil legistisch eigentlich systemfremd, weder die Verwertungsgesellschaften hundertprozentig befriedigen noch logischerweise die Gegnerphalanx der Vergütung.
Kompromisse gelten ja als gelungen, wenn alle Beteiligten gleich unglücklich sind. Deshalb muss man dem Justiz- und Kulturminister danken – trotz allem Für und Wider.
Schließlich braucht es Konsequenz, um bei derart verhärteten Fronten letztlich zugunsten der Kreativen und Verwerter jene Rechtssicherheit zu schaffen, die im Übrigen auch dem Handel nützt. Dann kann nach Jahren der Konfrontation endlich mit dem Frontabbau begonnen werden, und es könnten schnellstens Gesamtvertragsverhandlungen aufgenommen werden.
Am Verhandlungstisch sollten Lösungen gefunden werden, die weder den Konsumenten unzumutbar belasten, noch den österreichischen Elektrohandel oder die Telekom-Wirtschaft ruinieren und dennoch eine europarechtskonforme faire Vergütung für Urheber und Verwerter sicherstellen.
Ende der Diskussion – bis auf Weiteres?

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