WIEN. Seit dem 1. Jänner 2022 müssen ausländische Vermieter in Österreich ihre Rechnungen an eingemietete Unternehmen ohne Umsatzsteuer ausstellen, wenn sie in Österreich über kein Personal verfügen. Das vom EuGH gefällte Urteil namens „Titanium” macht dies notwendig.
Verena Ziegler, Prokuristin beim Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen Mazars Austria: „Wir sehen, dass es in dem Zusammenhang noch viel Informationsbedarf gibt. Problematisch ist dies nicht nur für den Aussteller der Rechnung, der, wenn er sie wie bisher üblich legt, die fälschlich ausgewiesene Steuer schuldet, sondern auch für den Rechnungsempfänger, da dieser eine solche Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann.” (hk)