AK-Preismonitor: Österreich-Aufschlag nicht zu leugnen
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RETAIL Redaktion 17.11.2016

AK-Preismonitor: Österreich-Aufschlag nicht zu leugnen

Lebensmittel sind in Wien im Schnitt um 19,9% teurer als in München, Drogeriewaren sogar um 44%.

WIEN/MÜNCHEN. Der AK-Preismonitor hat wieder einmal die Lebensmittel- und Drogeriepreise in Wien und München miteinander verglichen und ist zum Ergebnis gekommen, dass in Wien die gleichen Marken-Lebensmittel noch immer um durchschnittlich ein Fünftel teurer sind als in München. Für einen Einkaufskorb mit 76 identischen Marken-Lebensmitteln wird in Wien um durchschnittlich 19,9% mehr verlangt als in München. Rechnet man die unterschiedliche Mehrwertsteuer heraus, so kostet der Einkaufskorb netto hierzulande noch immer um durchschnittlich 16,4% mehr, so die AK. Für einzelne idente Lebensmittel werden in Wien sogar um bis zu 74% (brutto) mehr verrechnet als in München.

Die größte Differenz gibt es beim Magic Asia Noodle Cup Curry von Maggi (65 g). Dieser kostet in Wien  1,47 €, in München hingegen nur 0,84 €, was einem Preisunterschied von  74% entspricht. Für den Leibniz Butterkeks (200 g) zahlen Wiener 1,84 €, Münchner müssen für dasselbe Produkt 1,12 € ausgeben (Differenz: 65%). Beim Vergleich der Bruttopreise zeigt sich: 65 der 76 verglichenen Produkte (das sind 86%) sind in Wien teurer als in München. Nur neun Lebensmittel (zwölf Prozent) sind in Wien im Schnitt billiger, zwei kosteten gleich viel.

Bei den Drogerie-Produkten verhält es sich ähnlich: Von 135 identischen Drogeriewaren in insgesamt 15 Wiener und Münchner Super- und Drogeriemärkten sind diese in Wien im Schnitt um 44% teurer als in München. Ein Einkaufskorb mit 135 identen Drogeriewaren kostet in München durchschnittlich 370,77 €, in Wien 535,52 €. Den größten Unterschied stellte die AK bei einer Nivea-Seife fest, die in Wien 1,39 € und in München  0,56 € kostet – Differenz: satte 148%. Bei Produkten von Hansaplast und Maybelline wurden Preisunterschiede von über 113% festgestellt.

„Wien bleibt also teurer als München“, resümiert AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Ein ‚Österreich-Aufschlag‘ lässt sich nicht leugnen – weder bei Drogeriewaren noch bei Lebensmitteln. Die Bundeswettbewerbsbehörde muss daher dranbleiben. Die in den letzten Jahren verhängten Geldbußen aufgrund von Preisabsprachen zwischen dem Lebensmittelhandel und diversen Produzenten zeigen, wie notwendig ein laufendes Wettbewerbsmonitoring durch die Bundeswettbewerbsbehörde ist. Vor allem bei Marken-Drogeriewaren, wo die Preisunterschiede besonders hoch sind, besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt Zgubic. (nn)

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