WIEN. Der Handelsverband unterstützt die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Konsumentenschutz eingebrachte Verbandsklage gegen die chinesische Online-Plattform Temu. „Diese ‚Aktion Extrascharf‘ gegen einen der weltgrößten Online-Ramschhändler ist ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung“, betont Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. Die Klage wurde beim Handelsgericht Wien eingebracht – unter anderem wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen den EU Digital Services Act (DSA).
Ziel der Klage ist es, die von Temu verwendeten manipulativen Designmuster („Dark Patterns“) zu unterbinden. Diese Elemente auf der Benutzeroberfläche sollen Konsumenten zu unüberlegten Käufen oder ungewollten Datenfreigaben verleiten. Temu zählt laut Studie „E-Commerce-Markt Österreich 2025“ (ECDB/Handelsverband) mit einem Bruttowarenwert von mehr als 340 Millionen Euro bereits zu den vier größten Online-Marktplätzen des Landes.
„Der rasante Aufstieg seit dem Markteinstieg im Jahr 2023 war nur möglich, weil Temu in vielen Bereichen unfair agiert. Das haben wir schon mit unserer UWG-Beschwerde vor 14 Monaten erstmals aufgezeigt“, so Will. Das Hauptproblem im europäischen E-Commerce sei der mangelhafte Vollzug bestehender EU-Regularien. Obwohl große Plattformen wie Temu und Shein als „Very Large Online Platforms“ direkt der Aufsicht der EU-Kommission unterliegen, würden sie vielfach gegen Vorgaben verstoßen – meist ohne Konsequenzen. Zudem berücksichtige der derzeitige EU-Rechtsrahmen die Verantwortung solcher Marktplätze beim Verkauf von Waren aus Drittländern noch unzureichend.
Bereits im September 2024 hatte der Handelsverband eine UWG-Beschwerde gegen Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht. Diese umfasste falsche Behauptungen über zeitlich begrenzte Angebote, irreführende Preisreduktionen und angebliche Warenknappheit. „Unsere Beschwerde hat bereits Wirkung gezeigt – viele dieser Praktiken wurden inzwischen eingestellt. Dennoch bestehen weiterhin zahlreiche Verstöße gegen nationales und EU-Recht. Die Klage des VKI ist daher ein notwendiger Schritt, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Auch große Marktplätze wie Temu stehen nicht über dem Gesetz“, so Will weiter.
Darüber hinaus fordert der Handelsverband eine klare Plattformhaftung: Online-Marktplätze wie Temu sollen künftig als fiktive Einführer („deemed importer“) gelten und für die korrekte Warendeklaration sowie für die Entrichtung von Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer verantwortlich sein. Nur so könne fairer Wettbewerb zwischen heimischen Händlern und globalen Online-Plattformen gewährleistet werden.
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