HAGEN. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die Kündigung einer Douglas Österreich-Mitarbeiterin für rechtsunwirksam erklärt und damit den Weg für das Abhalten einer Betriebsratswahl freigemacht.
Im vergangenen Sommer hatte Sabrina E. gemeinsam mit zwei anderen Kolleginnen, die eine Betriebsratswahl initiieren wollten, ihre Kündigungen mithilfe der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) bei Gericht angefochten. Damals wurde vonseiten der Parfümeriekette ein Zusammenhang der Kündigungen mit einer Betriebsratsgründung in Abrede gestellt. Das Urteil bedeutet grünes Licht für die Wahl.
Douglas beruft
„Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal und gibt sicherlich vielen Beschäftigten Mut, sich bei der Durchsetzung von Interessen im Betrieb nicht einschüchtern zu lassen”, erklärte GPA-djp-Chefin Barbara Teiber in einer Aussendung.
Douglas beruft nun gegen die Wiedereinstellung und beruft sich auf „schwerwiegende Verfehlungen” der Entlassenen; dem Wunsch nach einem Betriebsrat in Österreich stehe man „offen gegenüber”, richtete eine Sprecherin aus. In Deutschland gibt es seit 2017 einen Betriebsrat. (APA/red)