Berlin. Dort sei der Antrag gestellt worden, dem Produkt die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen, teilte Foodwatch am Dienstag mit. Die Verbraucherorganisation führte zur Begründung mehrere Studien an, wonach Produkte wie Becel Pro activ bestimmte Nebenwirkungen, etwa Ablagerungen in den Gefäßen, hervorrufen könnten. Unilever sprach von einer "PR-Nebelkerze". Foodwatch ignoriere "erneut absichtlich" den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion. Das Unternehmen führte in einer Stellungnahme seinerseits Studien an, wonach Produkte wie Becel Pro activ "sicher" seien, den Cholesterinspiegel tatsächlich senkten und damit einen Beitrag leisten könnten, "einen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren". In dem Streit zwischen Foodwatch und Unilever um die Margarine wird im Laufe des Dienstags ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg erwartet. Dabei geht es der Verbraucherorganisation um die Aussage des Lebensmittelriesen, dass es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen bei Becel Pro activ gebe. Foodwatch hält diese Aussage für "nachweislich falsch" und will sie presserechtlich unterbinden. Unilever erklärte, das Unternehmen gehe "von einem positiven Urteil" aus. Der Margarine Becel Pro activ sind bestimmte Pflanzenstoffe, sogenannte Sterine, zugesetzt, um eine cholesterinsenkende Wirkung zu erzielen. Neben Foodwatch ist das Produkt auch dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Dorn im Auge. Auf eine Klage des vzbv hin stufte das Landgericht Hamburg im April eine Werbeanzeige von Unilever für das Produkt als unzulässig ein. Der Konzern kündigte umgehend Berufung an. (APA)
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