Für Temu beginnt die Uhr zu ticken
© APA/dpa/Hannes P. Albert
RETAIL Redaktion 15.11.2024

Für Temu beginnt die Uhr zu ticken

QuickCommerce-Anbietern drohen empfindliche Geldbußen – EU-Produktsicherheitsverordnung tritt am 13.12. in Kraft.

WIEN/BRÜSSEL. Nachdem das europäische Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Network) und die Europäische Kommission den chinesischen Online-Marktplatz Temu formell auf mehrere Praktiken hingewiesen hat, die gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen, hat das Unternehmen im nächsten Schritt einen Monat Zeit, um auf die Erkenntnisse der Untersuchung des CPC-Netzes zu antworten und offenzulegen, wie die befundeten Probleme behoben werden sollen.

Sollte Temu die geäußerten Bedenken nicht ausräumen, haben nationale Behörden die Möglichkeit, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. „Besser spät als nie”, heißt es dazu seitens HV-Geschäftsführer Rainer Will, der bereits im Sommer eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht hat. „Temu steht für das Gegenteil von Fairness. Diese Plattform agiert nicht nur mutmaßlich unlauter, sie hat auch nachweislich Produkte nach Europa geliefert, die mit giftigen Chemikalien belastet sind. Das gefährdet sowohl die Kundinnen und Kunden in der gesamten EU als auch den europäischen Handel. Daher braucht es endlich ein ‚Level Playing Field' statt dem digitalen Wilden Westen.”

Verbraucherschutz im Fokus

Die EU-Verordnung zur Produktsicherheit, die am 13. Dezember in Kraft tritt, muss von Temu nachweislich eingehalten werden – sie umfasst auch spezifische Verpflichtungen für Online-Marktplätze, die auf Verbraucher ausgerichtet sind. (red)

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