Im Handel ist die Maske gefallen
© APA/Erwin Scheriau
Vor wenigen Monaten assoziierte man Masken noch mit asiatischen Touristen, mittlerweile sind sie auch bei uns Alltag – und werden es wohl auch nach Ende der Maskenpflicht noch eine Weile bleiben.
RETAIL Redaktion 19.06.2020

Im Handel ist die Maske gefallen

Seit Mitte Juni 2020 herrscht in vielen Bereichen des Lebens wieder Maskenfreiheit. Die Abstandsregel ist aufrecht.

••• Von Paul Hafner

WIEN. Über zwei Monate nach ihrer Einführung ist die Maskenpflicht seit vergangenem Montag deutlich gelockert: Vermummungspflicht gilt demnach nur noch für öffentliche Verkehrsmittel, den Gesundheitsbereich inkl. Apotheken sowie bei Dienstleistungen, bei denen der weiterhin allgemein gültige Einmeterabstand nicht eingehalten werden kann, etwa beim Friseur.

Normalität kehrt zurück

Damit wurden nicht nur halbgare Lösungen wie in Gastronomie und Fitness Center obsolet, es kehrt nun auch wieder ein großes Stück Normalität in den Alltag ein. Doch trotz (vorläufigem) Ende der Pflicht dürften Schutzvorrichtungen weiterhin das öffentliche Bild prägen.

Die Zahl der derzeit Kranken in Österreich beläuft sich nach Angaben des Gesundheitsministeriums österreichweit bereits auf unter 500, die Ansteckungsgefahr ist derzeit äußerst gering, die Bereitschaft, weiterhin an der Maskierung festzuhalten, indes weiterhin groß. Schätzungen, Umfragen und dem Augenschein nach traut jeder Dritte bis jeder Zweite der alten Normalität noch nicht so recht.
Jüngst veröffentlichte Vergleichsstudien kamen zum Ergebnis, dass die Einführung der Maskenpflicht in verschiedenen Ländern eine deutliche Verlangsamung der registrierten Infektionen bewirkt habe; dazu äußerten sich Ärzte in verschiedenen Medien häufig tendenziell skeptisch, was den Zeitpunkt der Lockerung betrifft. Das Infektionsrisiko des Einzelnen ist ungeachtet dessen minimal; zumal schützt die Maske vornehmlich andere vor der Ansteckung und weniger den Träger selbst.
Handel wie Gastronomie begrüßen die Lockerungen der Maßnahmen jedenfalls mehrheitlich. So verweist der Handelsverband in einer Aussendung etwa auf die „Rückkehr des Shopping-Vergnügens in gewohnter Form”, auch weil – durch den Entfall der 10 m²-Regel – künstliche Schlangenbildungen vor Geschäften und Geschäftslokalen der Vergangenheit angehören. Die erleichterte Atmung könnte auch zu einem längeren Verbleib – etwa in Shoppingcentern – motivieren.

Nur ein vorläufiges Ende?

Im Gegensatz zu anderen Lockerungsmaßnahmen wie dem Handels- und Gastro-Lockdown oder auch der Beschränkung der Reisefreiheit ist die Abschaffung der Maskenpflicht jedenfalls ein leicht reversibler Schritt: Sollten die Infektionszahlen wieder nach oben gehen, kann sie leicht und ohne Umstände wieder eingeführt werden.

Bleiben die Zahlen unten, darf sich der Handel vielleicht auf einen Aufschwung freuen: zumindest fürs Erste scheinen die Rahmenbedingungen der alten Normalität wieder hergestellt zu sein.

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