WIEN. Bereits im Sommer 2022 beschloss der Nationalrat ein umfassendes Tierwohlpaket. Darin enthalten waren etwa eine über dem Niveau anderer EU-Länder liegende gesetzliche Anpassung der Haltungsbedingungen für Schweine oder eine Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels. Anfang 2024 schließlich war dennoch plötzlich vieles anders. Der Verfassungsgerichtshof veröffentlichte ein Erkenntnis, welches eine Anpassung der Übergangsfrist für das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche in der Schweinehaltung vorsieht.
Eine Lösung ist noch nicht in Sicht, „unverständlich” ist das für Franz Rauscher, Obmann der Schweinehaltung Österreich, einem Verein, der das Ziel hat, die bäuerlichen Schweineerzeuger in Österreich für alle Aspekte und Fragen der Schweineproduktion und Vermarktung vertreten: „Wir wissen nach wie vor nicht, was in Zukunft gelten wird. Wir sehen durch den Stillstand in den politischen Verhandlungen die heimische Schweinehaltung und alle vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche gefährdet.”
Reaktion aus der Branche
Die Bauern selbt sind schon umfangreich tätig geworden, wie man festhält. Laut dem Verein ist die Anzahl an Bio- und Tierwohlschweinen in Österreich in den letzten Jahren um ein Drittel gestiegen.
Man hält fest, dass ein Großteil der 18.000 schweinehaltenden Betriebe dennoch von der Übergangsfrist betroffen sei. Obwohl die Haltungsform anerkannt sei, gebe es die Bereitschaft zur Weiterentwicklung. Es brauche aber die Politik. Rauscher: „Die von Landwirtschaftsminister Totschnig vergangene Woche verkündeten stärkeren Anreize für Investitionen in tierwohlfreundliche Ställe sind ein wichtiger erster Schritt.”
Nötig seien attraktive Rahmenbedingungen. Rauscher ersucht Totschnig und Tierschutzminister Rauch, „eine Lösung für eine Übergangsfrist zu finden, die sowohl Rechtssicherheit für die Bauern, als auch mehr Tierwohl ermöglicht”. (red)