Rückwirkend vom 1. November 2021 bis hin zum 31. Jänner 2022: Gutscheine auch heuer wieder steuerfrei
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RETAIL Redaktion 03.12.2021

Rückwirkend vom 1. November 2021 bis hin zum 31. Jänner 2022: Gutscheine auch heuer wieder steuerfrei

WIEN. Wie bereits im Corona-Jahr 2020 werden heimische Betriebe anstatt coronabedingt abgesagter Weihnachtsfeiern ihren Mitarbeitern neuerlich einen steuerfreien Gutschein in Höhe von bis zu 365 € schenken. Die notwendige gesetzliche Grundlage wurde am Dienstag, 30. November 2021, im Finanzausschaus geschaffen, wie August Wöginger, stellvertretender Klubobmann der Volkspartei und ÖAAB-Obmann, und Sigrid Maurer, Klubobfrau der Grünen, in einer gemeinsamen Aussendung mitteilten.

„Die Coronakrise stellt unser aller Leben auch heuer wieder auf den Kopf. Und auch die heurigen Weihnachtsfeiern werden nicht wie gewohnt stattfinden können. Eine Weihnachtsfeier war immer die Möglichkeit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Dank und die Anerkennung auszusprechen, die sie sich im Laufe des Jahres redlich verdient haben. Deswegen ist es wesentlich, die Anerkennung der Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer anderen Form zu ermöglichen. Die heute im Finanzausschuss präsentierte, abermalige Möglichkeit, Gutscheine für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Weihnachten von bis zu 365 Euro steuerfrei auszuschütten, ist äußerst erfreulich“, so Wöginger.

ÖAAB-Generalsekretär und Nationalratsabgeordneter Christoph Zarits ergänzt: „Der Entfall der Weihnachtsfeiern soll aber nicht den Entfall der Wertschätzung bedeuten. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass es auch heuer wieder diese Möglichkeit für Arbeitgeber gibt. Solche Gutscheine ersetzen zwar die Feiern nicht, aber mit diesen Gutscheinen kann ein Zeichen der Dankbarkeit für den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesetzt werden, die in Krisenzeiten viel geleistet haben.“ „Mit der Möglichkeit, Gutscheine bis zu einem Betrag von 365 Euro steuerfrei auszuschütten, wird eine Win-win-Situation für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die heimischen Betriebe geschaffen, koppelt man die Gutscheine an regionale Betriebe und Dienstleistungen.“ (red)

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