WIEN. Die Entscheidung nimmt vor allem Druck aus den nachgelagerten Lieferketten und sorgt im Handel für deutliche Entspannung. Rainer Trefelik, Bundesspartenobmann des Handels in der Wirtschaftskammer Österreich, spricht von einem „Sieg der Vernunft“, weil die Verordnung zwar bestehen bleibt, aber übermäßige Bürokratie entfällt. Er hebt hervor, dass die Entscheidung nicht als Abschwächung des Waldschutzes zu verstehen sei, sondern als Korrektur jener Stellen, an denen unverhältnismäßige Dokumentationslast drohte.
Künftig müssen nur noch Erstinverkehrbringer relevanter Produkte die vollständigen Sorgfaltspflichten erfüllen und ihre Daten in die EUDR-Datenbank einmelden. Die unmittelbar nachgelagerten Unternehmen müssen die Referenznummern sammeln und aufbewahren. Für alle weiteren Stufen der Lieferkette entfallen die bisherigen Nachweise. Trefelik betont, dass diese Pflichten für das Ziel der Verordnung keinen zusätzlichen Nutzen gebracht hätten und lediglich „unnötiger bürokratischer Zusatzaufwand“ gewesen wären.
Zusätzlich erhalten Unternehmen zwölf Monate mehr Zeit, bereits bestehende Prozesse anzupassen. Für große Marktteilnehmer und Handelsunternehmen gilt die EUDR erst ab 30. Dezember 2026, kleinere Betriebe bekommen weitere sechs Monate Aufschub. Für viele KMU, die schon in diesem Jahr mit umfangreichen Anfragen konfrontiert waren, bedeutet dies spürbare Entlastung. Positiv bewertet Trefelik zudem, dass bedrucktes Papier – und damit Printmaterialien wie Werbeflyer – nicht mehr als relevantes Erzeugnis im Anhang der Verordnung geführt wird. Der formale Beschluss der Änderungen durch Rat und Parlament sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt werden für den 16. Dezember erwartet.
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