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mBGM Drei bisher getrennte Melde­bereiche in der Lohnverrechnung werden mit Beginn des nächsten Jahres zur mBGM gehören.

Redaktion 14.12.2018

Lohnverrechnung wird einfacher

Die Möglichkeiten der Digitalisierung können jetzt auch voll ausgeschöpft werden.

••• Von Eva-Louise Krémer

STEYR. Ab 1. Jänner 2019 wird sich in der Lohnverrechnung allerhand ändern: Drei bisher getrennte Meldebereiche werden zu einem einzigen zusammengefasst, zur monatlichen Bei­tragsgrundlagenmeldung (mBGM).

Grund genug für BMD, seine Lohnsoftware zukunftsfit zu machen. BMD bietet zum Thema ein breites Schulungs­angebot an, unter anderem auch ­Webinare:

https://tinyurl.com/y8xu2g6t

Neue Lohnverrechnung

Die Vorteile für Unternehmen liegen auf der Hand: Die Anmeldung von Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung erfolgt ab Jahresbeginn elektronisch und verkürzt; auch sind weniger Daten nötig. Es entfallen unter anderem die bisherige Beitragsnachweisung und der sozialversicherungsrechtliche Teil des Lohnzettels. Die monatliche Aktualisierung der Daten vermindert zudem die Zahl laufender Änderungsmeldungen. Ebenfalls neu wird mit der mBGM ein vereinfachtes Tarifsystem eingeführt, komplizierte Nachverrechnungen gehören dann der Vergangenheit an.

Umstellung mit Lohnsoftware

BMD setzt bei der Umsetzung der mBGM für seine User auf eine besonders enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, denn „uns war es bewusst, dass die mBGM mit Sicherheit eine komplette Systemumstellung für Dienstgeber und auch die Sozialversicherungsträger bedeutet. So können wir die Basis dafür schaffen, dass unsere Kunden möglichst effizient und zeitsparend die Umstellung auf das neue System bewerkstelligen”, sagt Marianne Hofbauer,Gruppenleitung Support HR bei BMD.

Unterstützend bietet BMD die NTCS Lohnsoftware an, die „anwenderfreundlich dafür sorgt, dass die Umstellung reibungslos funktioniert”, so Hofbauer.

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