Gastkommentar ••• Von Georg Doppelhofer
WIEN. Der Digital Services Act (DSA) soll zusammen mit seinem Gegenstück, dem Digital Markets Act (DMA), zu dem der Trilog zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament gerade begonnen hat, mehr Fairness für Konsumenten und Wirtschaftstreibende bringen und, wie die Europäische Union es formuliert, „Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern und die Expansion kleinerer Plattformen sowie von KMUs und Start-ups erleichtern. Im Sinne der europäischen Werte sollen die Verantwortlichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer, Plattformen und Behörden neu austariert werden – mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt.”
Neutrale Messung
Die ÖWA kann nicht für die gesamte Digitalwirtschaft sprechen, sondern ausschließlich aus der Perspektive der tatsächlich neutralen Mess- und Beobachtungseinrichtung für den digitalen Markt in Österreich. Es ist, wie die Erfahrung mit anderen Regulierungen der Digitalwelt zeigt, zu früh, zu beurteilen, wie sich der DSA tatsächlich auf die Entwicklung der europäischen Digitalwirtschaft auswirken wird und wie gut die Verwirklichung dieser wichtigen Ziele erreicht werden kann.
Die ÖWA engagiert sich gerade im Rahmen der europäischen Audience Measurement Coalition bei der Entwicklung des Digital Markets Act, wo es auch um die Leistungs- und Größenmessung von Plattformen und Gatekeepern geht. Diese Messungen sind wichtig, um Marktdominanz und daraus erwachsende Grenzen und Verpflichtungen beurteilen zu können. Auch hier geht es darum, wie Fairness, Objektivität und Transparenz für alle Marktteilnehmer garantiert werden kann. Auch hier sind die Wirkungen vieler Regeln nicht leicht abzuschätzen. Die Entwicklung weiterhin ungeregelt, mit veralteten Regeln oder nach den Regeln der Tech-Giganten weiterlaufen zu lassen, ist aus der Sicht Europas sicher keine Alternative.
Die jüngsten Entscheidungen von Datenschutzbehörden in Österreich und anderen Mitgliedsstaaten zeigen, dass Mechanismen kurzfristig ihre Wirkung gegen übermächtig erscheinende Tech-Giganten entfalten können. Allerdings darf man nicht vergessen, dass zwischen der eCommerce-Richtlinie und dem DSA zwanzig Jahre liegen. Das zeigt, dass politische Prozesse nur nach Abwägung aller Interessen der Betroffenen funktionieren und damit ihre Zeit brauchen. Umso mehr braucht es daher effiziente Mechanismen zur fortlaufenden Bewertung und Korrektur der Regulierung – dies im Interesse aller Betroffenen.