Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli
VERJÄHRT. Wer erinnert sich noch an das verringerte Kindergeld für jene Eltern, deren Kinder nicht bei ihnen in Österreich leben, welches von Schwarz-Blau beschlossen wurde? Landauf, landab hausierten FPÖ, aber auch die ÖVP vor ihren johlenden Fans damit, hier endlich Gerechtigkeit eingeführt zu haben, wo doch die Lebenshaltungskosten für die rumänische 24-Stunden-Pflegerin für deren Kinder in Rumänien eben viel günstiger seien und sie deshalb auch nicht die volle Höhe des Kindergelds bekommen solle.
Gerichte als letzte Hoffnung
Dass auch diese Bestimmung, so wie etliche andere Dinge, von obersten Gerichten wieder einkassiert wurde, davon berichten dann aber kaum noch Medien.
Und genau das ist das Problem. Bis so eine Entscheidung fällt, vergehen Jahre, und jene, die diese Dinge eingeführt hatten, haben den „Lohn” ihrer populistischen Maßnahmen bei ihrer Klientel schon längst eingefahren, und für den Umstand, dass man hier wieder mal die Verfassung, vermutlich wohl wissend, einfach ignoriert hatte, geniert sich heute sowieso kein Politiker mehr.
Nicht anders lässt es sich erklären, dass etwa der aktuelle Bundeskanzler in der vergangenen ORF-„Pressestunde” erzählt, dass er wieder für die Gerechtigkeit ausreitet, und es nicht sein könne, dass Asylsuchende vom ersten Augenblick in Österreich diverse Sozialleistungen bekommen, während etwa rumänische EU-Bürger in Österreich – die man jetzt offensichtlich als neue Freunde entdeckt hat, um sie gegen Flüchtlinge auszuspielen – fünf Jahre warten müssten, bevor sie in den gleichen finanziellen Genuss kommen würden.
Dass Asylsuchende natürlich zunächst keinen Anspruch auf die vom Kanzler erwähnten Hilfen haben, weiß dieser natürlich. Da ist es aber längst schon öffentlich, auch wenn es faktisch falsch ist, hinausposaunt, und die eigene Klientel hat wieder Grund zum Johlen.
Und so schlimm es klingt: Vermutlich war dies auch der einzige Grund, es hinauszuposaunen.