WIEN. 5.319 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2022 bekanntgegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %.
Meldepflichtig waren im vierten Quartal 2022 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.324 Rechtsträger. 4.907 Rechtsträger bzw. 92,2 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Jänner 2023 nachgekommen, 412 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. März 2023, 10:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/MedKF-TG_DatenQ4_2022 abrufbar.
Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (siehe dort Rubrik „Medien“/“Medientransparenz Datenbekanntgabe“) als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können. (red)
Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) unter www.medientransparenz.at