MARKETING & MEDIA
© iStockphoto

Redaktion 19.09.2023

KommAustria veröffentlicht zweites Quartal 2023

Medientransparenzgesetz: Meldedaten online verfügbar ab dem 15. September 2023, 10:00 Uhr.

WIEN. 5.310 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem zweiten Quartal 2023 bekanntgegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,8 %.

Meldepflichtig waren im zweiten Quartal 2023 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.318 Rechtsträger. 4.945 Rechtsträger bzw. 93 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Juli 2023 nachgekommen, 365 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist.

 

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. September 2023, 10:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/MedKF-TG_DatenQ2_2023 abrufbar.

Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (siehe dort Rubrik „Medien“/“Medientransparenz Datenbekanntgabe“) als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) unter www.medientransparenz.at.

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL