WIEN. In Österreich gilt die Belegerteilungspflicht sowie die Registrierkassenpflicht, wodurch jede Registrierkasse direkt über eine Schnittstelle mit dem Finanzministerium verbunden ist. Daher wird jede Transaktion automatisiert gemeldet, egal ob die Kund:innen einen Beleg mitführen oder nicht. Vor diesem Hintergrund steht der Handelsverband dem aktuell diskutierten Ende der verpflichtenden Kassenbelege bis 30 Euro „positiv gegenüber, sofern die Händler nicht in eine digitale Belegpflicht gezwungen werden“, wie die Interessensvertretung in einer Aussendung bekannt gibt.
„Positiver Effekt für die Umwelt“
Denn einerseits sind viele klein- und mittelständische Händler gar nicht in der Lage, Kundendaten zu verarbeiten, andererseits wäre in manchen Handelssparten mit nachteiligen Auswirkungen auf die Effizienz im Kassenbereich zu rechnen, bspw. durch Verzögerungen aufgrund der Datenerfassung und des Versands des digitalen Belegs. So hätte der HV den jüngsten Vorschlag der ÖVP nicht verstanden. "Daher stehen wir diesem Schritt offen gegenüber, sofern keine Mehrkosten durch zwingende Umstellungsaufwände und Bürokratie in den Prozessen entstehen", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will."
Allein im Lebensmittelhandel werden pro Tag bis zu 4 Millionen Transaktionen verzeichnet. Wirtschaftsweit wird von 2,8 Mrd. Transaktionen ausgegangen, davon sind rund 70% unter 30 Euro. Daher hätte die Einführung einer Bagatellgrenze von 30 Euro analog zu Frankreich auf freiwilliger Basis schon einen positiven Effekt für die Umwelt.
HV empfiehlt Investitionsförderung für digitale Belege
Der Handelsverband empfiehlt eine begleitende Investitionsförderung für stationäre Händler, insbesondere für KMU und kleine Nahversorger, damit diese die Chancen der Digitalisierung besser nutzen können. Zahlreiche heimische Händler bieten bereits die Möglichkeit digitaler Belege an, viele kooperierten dabei mit kompetenten HV-Partnern wie warrify.
"Die Zeiten sind allerdings herausfordernd, 53% der Händler können zurzeit aufgrund der Teuerung und fehlendem Eigenkapital keine Investitionen tätigen", so Will. Klar ist aber auch, dass die Kundinnen und Kunden weiterhin einen physischen Beleg erhalten können müssen, damit etwaige Umtauschmöglichkeiten wie bisher gegeben sind. Bei einem Schokoriegel wird das kaum relevant sei, bei einem T-Shirt sehr wohl.
"Wenn Händler nicht in eine digitale Belegpflicht gezwungen werden und Kundinnen und Kunden bei Kleinbeträgen unter 30 Euro die Wahlfreiheit zwischen Beleg und kein Beleg haben, um je nach Produkt die Ansprüche wie den Umtausch weiterhin geltend zu machen, dann kann ein Ende der verpflichtenden Belegpflicht unter 30 Euro sinnvoll sein und einen Beitrag für die Umwelt leisten, nachdem rund 70% aller Belege unter diesem Wert liegen. Jetzt ist die weitere Konkretisierung des Vorschlags unter Einbindung aller Stakeholder wichtig, damit ein Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Österreich sichergestellt wird", sagt Handelssprecher Rainer Will.