RETAIL
© pixabay

Redaktion 29.09.2022

Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung in Österreich gefordert

WWF und "To Good To Go" legten Fünf-Punkte-Plan vor.

WIEN. Anlässlich des internationalen Tags gegen Lebensmittel-verschwendung am Donnerstag, 29. September 2022, hat der WWF Österreich gemeinsam mit dem Unternehmen "Too Good To Go" einen Fünf-Punkte-Plan von der Politik gefordert. "Österreich hat sich dazu verpflichtet, die Lebensmittelabfälle pro Kopf bis 2030 zu halbieren und entlang der Produktions- und Lieferkette zu reduzieren", so WWF-Experte Dominik Heizmann und Theo Koch, Manager von "Too Good To Go".

Rund 40% der weltweit produzierten Lebensmittel werden laut WWF verschwendet, in Österreich sind es über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg jährlich zumindest eine Mio. t. Das habe verheerende Folgen für Umwelt, Gesellschaft und Klima: Rund zehn Prozent des globalen Treibhausgas-Ausstoßes sind auf diese Verschwendung zurückzuführen. "Das dürfen wir uns sowohl aus ethischer Sicht, als auch angesichts der Klima-, Energie- und Lebensmittelkrise nicht länger leisten", warnte Heizmann.

Auch wenn die österreichische Bundesregierung bereits 2020 im Regierungsprogramm Maßnahmen gegen die Verschwendung angekündigt hat, fehlen dem WWF zufolge die nötigen Schritte noch weitgehend. Um das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelabfälle in acht Jahren zu erreichen, reichten freiwillige Maßnahmen demnach nicht aus. "Es braucht jetzt wirksame Gesetze, um die unnötige Verschwendung zu stoppen", so Heizmann. Als Vorbilder könnten hier etwa Frankreich und Italien dienen.

WWF und "To Good To Go" forderten einen Fünf-Punkte-Plan gegen Lebensmittelverschwendung, der unter anderem die Datenlage in allen Bereichen verbessern und öffentliche Berichtspflicht für große Unternehmen im Lebensmittelsektor verankern sollte. Zudem benötige es einen Beschluss von rechtlich verbindlichen Reduktionszielen für alle Sektoren der Wertschöpfungskette sowie die Festlegung einer klaren Hierarchie für den Umgang mit Lebensmittelüberschüssen: Weitergabe und Weiterverarbeitung sollten vor der Entsorgung kommen. (red)

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL