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© Rewe Group

Dass die Rewe eine Flächenübernahme nicht als Zusammenschluss angemeldet hatte, kommt ihr nun teuer zu stehen.

Redaktion 07.02.2025

Rekordstrafe für Rewe

Infolge einer Übernahme von LEH-Verkaufsflächen in Wels vor sieben Jahren wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Mio. Euro fällig.

WIEN/WIENER NEUDORF. Die Rewe muss die bisher höchste je in Österreich verhängte Kartellstrafe zahlen: Mitte 2018 übernahm die damalige Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG Verkaufsflächen im Welas Park Einkaufszentrum in Wels. Dort war zuvor die Weiß Handels GmbH aktiv – Weiß betrieb u.a. auch das Pro Kaufland in Linz und Taborland in Steyr (beide verkauft). Die Übernahme von Flächen seitens Rewe im Welas Park wiederum wurde bei der BWB nicht als Zusammenschluss angemeldet.

Abschreckende Wirkung

Die Festsetzung der Rekordstrafe basiert auf dem Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von über 92 Mrd. € in 2023. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu zehn Prozent des Umsatzes. „Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird”, erklärte der Oberste Gerichtshof in einer Mitteilung. (APA/red)

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