WIEN. „Das ist eine gute Nachricht für den österreichischen Handel und ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Fairness“, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heutige Entscheidung der EU-Kommission, die chinesische Online-Handelsplattform Temu gemäß dem Digital Service Act der EU zeitnah als „große Online-Plattform (VLOP)“ einzustufen.
Diese Benennung löst umfangreiche Verpflichtungen aus. So wird Temu beispielsweise bis Ende September umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz etwa vor Produktfälschungen und vor Verletzungen der Rechte zum Schutz geistigen Eigentums umsetzen müssen. Außerdem sind jährliche Risikobewertungsberichte verpflichtend, die insbesondere mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten prüfen müssen.
Trefelik: „Wichtiger Schritt für mehr Fairness, dem weitere folgen müssen“
„Mit der heutigen Entscheidung wurde eine zentrale Forderung des österreichischen Handels umgesetzt“, betont Trefelik. Der Anteil neuer chinesischer Plattformen wie Temu, Shein & Co. an den gesamten Online-Ausgaben der österreichischen Konsument beträgt aktuell rund 7-9%, ist aber stark steigend und bringt heimische Handelsunternehmen zunehmend unter Druck. Umso wichtiger ist es, dass faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, z.B. durch das Sicherstellen der ordnungsgemäßen Abfuhr von Abgaben und Entgelten sowie die Kontrolle der Produktsicherheitsbestimmungen - generell durch eine stärkere Zusammenarbeit auf EU-Ebene. „Diesem heutigen Schritt in Richtung mehr Fairness müssen nun weitere folgen“, so Trefelik abschließend. (APA/red)