STEYR. Das Hinweisgeberinnenschutzgesetz (Whistleblower-Richtlinie) wurde vom Gesetzgeber beschlossen. Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern müssen diese gesetzlichen Vorgaben beachten und umsetzen. Wie das funktioniert, was umgesetzt werden muss und vor allem, was bei einem „Missbrauch” oder „Hinweis” unbedingt notwendig ist, zeigen die Profis Gabriele Bolek-Fügl, Founder Compliance 2b GmbH und Martina Leitgeb Geschäftsführerin Compliance 2b GmbH. Zudem lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine nützliche Software für den Hinweisgeberkanal kennen.
Die Ausbildung dauert 1,5 Tage und schließt mit einer freiwilligen Prüfung zum „Zertifizierten Whistleblower Officer” ab. Infos: www.bmd.com (red)