Die Stellschrauben werden enger gezogen
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CAREER NETWORK Redaktion 12.11.2021

Die Stellschrauben werden enger gezogen

Neue, strengere Corona-Regeln setzen Arbeitswelt und Wirtschaft erneut stark unter Druck. Was jetzt wo gilt.

Was die Infektionszahlen mit dem Coronavirus betrifft, steht Österreich im internationalen Vergleich schlecht da. Mit einem Sieben-Tages-Schnitt von 659 Neuinfektionen je einer Mio. Einwohner liegt man im europäischen Spitzenfeld (Stand: 9. November).

Jetzt hat die Bundesregierung die Reißleine gezogen: Das Gesundheitsministerium hat neue bundesweite Regeln in Kraft gesetzt, die seit Montag dieser Woche gelten. Verschärfungen in einzelnen Bereichen können weiterhin von den Ländern beschlossen werden. Im Zentrum steht die sogenannte 2G-Regel.

2G – geimpft oder genesen

Was Genesene angeht, darf die Gesundung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Als geimpft gelten Personen, deren zweite Immunisierung nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Für Kurzentschlossene gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich jetzt impfen lässt, kann mit einem PCR-Test bis 6. Dezember auch 2G-Bereiche besuchen. Eine weitere Sonderregel gilt für jene, die mit dem Vakzin von Johnson&Johnson immunisiert wurden; sie müssen für 2G bis 2. Jänner nachimpfen.

Sonderfall Tourismus

Eine weitere Sonderregel wird vor allem für Saisonarbeiter im Tourismus interessant. Wer zum Zeitpunkt der Impfung einen Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorlegt (etwa durch die in der EU nicht gültige Sputnik-Impfung), kann den Impfnachweis schon mit der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (z.B. Biontech/Pfizer, Moderna) erlangen.

In der Hotellerie gilt an sich 2G für die Gäste. Die Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie können auch einen Test vorlegen. In sensiblen Umgebungen wie Nachtgastronomie oder Großevents ist aber immerhin ein PCR-Test nötig.

Regeln am Arbeitsort

Zur Arbeit kann man weiter auch nur getestet gehen, und bis 14. November reicht statt eines 3G-Nachweises auch noch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Dabei werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. 72 Stunden gilt ein PCR-Test, 24 Stunden ein Antigen-Test. Ernst gemacht wird mit 3G am Arbeitsplatz am kommenden Montag, 15. November.

Strenger geht immer

Jede Einrichtung kann über ihre Hausordnung auch strengere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Masken oder ein zusätzlicher Test zu 2G) festlegen.

Für den Weg zum Arbeitsplatz gilt: Die Ausreisekontrollen aus den Bezirken werden gestrichen. Das ist der starken Ausbreitung der Infektionen geschuldet, die diese Maßnahmen z.B. in Oberösterreich mehr oder weniger sinnlos gemacht hatte.

Veranstaltungen

Grundsätzlich ist die 2G-Grenze für Veranstaltungen ab 25 Personen konzipiert. Ab 50 gibt es zusätzlich eine Meldepflicht, ab 250 braucht es eine Bewilligung.

Unis und Fachhochschulen

Viele Unis und Fachhochschulen planen eine Verschärfung auf 2,5G (geimpft, genesen, PCR-getestet), Antigentests werden also nicht mehr akzeptiert.

An der größten Universität des Landes, der Uni Wien, wurde auf 2,5G verschärft. An der WU gilt 2,5G schon seit Beginn des Studienjahrs.
An den Fachhochschulen wird es trotz der sehr hohen Impfquote (mehr als 90%) ebenfalls schärfere Maßnahmen durch eine Umstellung auf 2,5G geben, erwartet der Generalsekretär der Fachhochschul­konferenz (FHK), Kurt Koleznik. (APA/red)

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