••• Von Alexander Haide
WIEN. Die Modul Private University Vienna am Kahlenberg in Wien, an der (Tourismus-) Management und Data Management gelehrt wird, besuchen derzeit 900 Studierende, davon sind 80% internationale Studentinnen und Studenten aus mehr als 80 Ländern. Auch das Lehrpersonal ist multikulturell und stammt aus 25 Staaten – und genau dort liegt eine der großen Herausforderungen für ihren Rektor Karl Wöber.
Keine Willkommenskultur
„Wir sind eine echte Multi-Kulti-Universität und vermutlich die internationalste Hochschule in Österreich. Hier liegt eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre, nämlich die mangelnde Willkommenskultur für internationale Studierende. Das bereitet uns immer wieder große Schwierigkeiten. Es sind vor allem komplizierte und langwierige Verfahren, wenn es um die Erlangung von Aufenthaltstiteln für Studierende geht”, so Wöber.
Politik ist gefragt
Aber gerade bei Privatuniversitäten müssten die gesetzlichen Bestimmungen einfacher gestaltet werden: „Man kann schon verstehen, dass man sich gegen zu viele internationale Studierende wehrt, denn in Österreich gibt es einen freien Zugang zu öffentlichen Hochschulen und Fachhochschulen. Das bezahlt der Steuerzahler. Bei Privatuniversitäten ist das absolut nicht gerechtfertigt, denn unsere Studierenden bezahlen das Studium selbst. Sie sind zudem die Facharbeiter der Zukunft. Also ist es vollkommen unverständlich, weshalb man ihnen solche Barrieren in den Weg legt.”
Der Amtsschimmel wiehert nämlich sehr laut. „Wenn man in Österreich einen Aufenthaltstitel erlangen möchte, muss man im Rahmen der Beantragung ein österreichisches Konto besitzen und nachweisen, dass ausreichend Geld vorhanden ist. Und das, nachdem Studierende uns bereits die Studiengebühren von 12.000 Euro pro Studienjahr überwiesen haben. Man müsste zwischen Studierenden, die ganz sicher über die monetäre Ausstattung verfügen, und jenen unterscheiden, die sich an einer öffentlichen Universität bewerben, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Unsere Studierende müssen 16 ECTS pro Studienjahr nachweisen. Wenn sie diese Leistung nicht erbringen, werden sie sofort exmatrikuliert und es erfolgt eine Meldung an die zuständige Magistratsabteilung, dass der Student ausgetreten ist. Damit erlischt der Aufenthaltstitel. Wir wären bereit, für unsere Studierenden gewisse Haftungen zu übernehmen. ”
Dass es auch anders geht, beweisen etwa Holland, Großbritannien und die USA: Dort dauert das Verfahren zwei bis vier Wochen, in Österreich drei bis vier Monate.