••• Von Alexander Haide
WIEN. Steigende Energiekosten, explodierende Spritpreise, erhöhte Mieten und noch viel mehr – darunter leiden derzeit alle Arbeitnehmer. Deshalb kennen viele Arbeitgeber den innerbetrieblichen Druck, jetzt Lohn- und Gehaltserhöhungen vorzuziehen. Doch darin sieht Wolfgang Höfle, Lohnsteuer-Experte des Steuerberatungsunternehmens TPA, nicht die Ultima Ratio. Vielmehr hat er diverse Möglichkeiten zusammengestellt, um eine Gehaltsspirale zu vermeiden und die den Interessen aller dienen.
Tipp: Teuerungsprämie
Im Bereich der Personalverrechnung hat der Gesetzgeber ermöglicht, dass Arbeitgeber in den Jahren 2022 und 2023 eine Teuerungsprämie von jeweils bis zu 3.000 € steuer- und beitragsfrei auszahlen können. Das Motiv für die Zahlung muss die Teuerung sein. „Bei der Teuerungsprämie handelt es sich um ein steuerlich attraktives Instrument, das genutzt werden sollte, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es erlauben”, so Höfle.
Intelligente Goodies
Dennoch steht es Arbeitgebern offen, freiwillig schon früher eine allgemeine Gehaltserhöhung zu geben. Ob das im Einzelfall Sinn macht, müsse jeder für sich entscheiden. Jedenfalls sollte in einem solchen Fall unbedingt eine ausdrückliche Anrechnung auf die zu erwartende nächste Kollektivvertragserhöhung festgelegt werden, rät der Experte.
Intelligente Goodies sind Gratis-Tickets für öffentliche Verkehrsmittel. Vormals war das Jobticket nur dann steuerfrei, wenn es von den Arbeitgebern angeschafft wurde. Nunmehr ist es auch begünstigt, wenn es die Mitarbeiter selbst anschaffen und dann eine Kostenbeteiligung vom Unternehmen erhalten. Die Steuerbegünstigung geht sehr weit und umfasst auch das Klimaticket Österreich.
Gutscheine ausgeben
Mittlerweile ist es relativ einfach, über ein analoges oder digitales Gutscheinmodell, Mahlzeiten bis zu acht Euro pro Arbeitstag steuer- und beitragsfrei zu stützen. Ein sehr kreativer Ansatz sind Energiegutscheine. Energieunternehmen könnten generell Gutscheine – quasi zum Verschenken an Dritte – ausgegeben. Ob solche Möglichkeiten bestehen, muss beim jeweiligen Energieunternehmen erfragt werden. Das Steuerrecht fördert aus dem Titel „Sachgeschenke” solche Gutscheine nur bis zu einem Betrag von 186 €, wobei es sich dabei um einen Betrag für alle Sachgeschenke innerhalb eines Kalenderjahres handelt.
Attraktive Ansatzpunkte
Das Fazit von Höfle: „Den richtigen Weg muss jedes Unternehmen für sich finden. Das Steuerrecht bietet attraktive Ansatzpunkte, auch abseits von bloßen Gehaltserhöhungen. Das HR-Management hat einen breiteren Blickwinkel bei diesem Thema. Sollte man sich für vorzeitige, finanzielle Zugeständnisse an die Mitarbeitenden entscheiden, ist es ratsam, eine Anrechnung auf mögliche, folgende Kollektivvertragsansprüche festzulegen.”
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