Whistleblower-Management
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Gesetzliche RegelungDer für das Gesetz zuständige Arbeitsminister Martin Kocher: Wichtig ist, klare Anwendungsanleitungen für die Umsetzung bereitzustellen.
CAREER NETWORK Redaktion 24.02.2023

Whistleblower-Management

Trenkwalder bietet Unternehmen die Einrichtung einer externen Meldestelle als Service an.

••• Von Alexander Haide

WIEN. Der Nationalrat hat am 1. Februar ein neues Whistleblowing-Gesetz beschlossen und damit die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie fixiert. Bis 17. Dezember 2023 haben Unternehmen mit mehr als 50 und bis zu 249 Mitarbeitern die gesetzliche Verpflichtung, ein internes Hinweisgebersystem zu implementieren. Das gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Sektors. Trenkwalder bietet in diesem Zusammenhang an, als digitaler Outsourcing- und HR-Partner, auch das Whistle­blowing-Management zu übernehmen.

Um dem Gesetz Genüge zu tun, muss eine Whistleblower-Meldestelle über angemessene personelle und finanzielle Ressourcen verfügen, die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, wahren können, sowie DSGVO-konform sein. Zusätzlich müssen Hinweise schriftlich, mündlich oder in beiden Formen gegeben werden können. Dabei dürfen Mitarbeiter des Meldekanals bei der Entgegennahme und Weiterverfolgung von Hinweisen keinen Weisungen unterworfen sein. Zudem müssen sie die Möglichkeit haben, unparteilich und unvoreingenommen vorzugehen.
„Wir sind ein 360°-HR-Dienstleister”, erklärt Mark Pollok, CEO von Trenkwalder Österreich und Deutschland. „Daher ist es für uns aufgrund unserer Expertise selbstverständlich, neben der Arbeitskräfteüberlassung und Personalberatung maßgeschneiderte Outsourcing-Lösungen anzubieten. Die Einrichtung und Abwicklung einer Whistleblowing-Meldestelle für Unternehmen durch uns ist ein unparteiischer und vertraulicher externer Service, der die rechtskonforme Umsetzung gewährleistet und die Hinweis­geber schützt.” Trenkwalder könne eine Meldestelle rasch und unkompliziert einrichten.

Meldestelle auslagern

Das Meldestellen-Call Center befindet sich in Österreich und besteht aus einem geschulten Team, das einer Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Sichere Prozesse und höchste Vertraulichkeit würden ein gesetzeskonformes Handeln, den Schutz des Hinweisgebers und die Einhaltung von Informationspflichten garantieren. Die Meldestelle kann telefonisch und schriftlich kontaktiert werden. Beginnend mit der Implementierung des Hinweisgebersystems bis hin zur Betreuung der Meldeprozesse sind unterschiedliche arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten und laufend zu evaluieren. Dazu bietet Trenkwalder als Service für Unternehmen am 28. Februar ein kostenfreies Webinar mit Trenkwalder-Rechtsexperte Richard Galambos und Prozessexperte Andreas Miesenberger an.

Info und Anmeldung:
lnkd.in/diKF6p4B

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