••• Von Paul Christian Jezek
WIEN. Seit dem April des Vorjahres schreibt die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vor, dass jeder Barbeleg digital signiert werden muss.
Dazu dürfen ausschließlich Zertifikate von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern verwendet werden. „Unser Registrierkassen-Zertifikat entspricht selbstverständlich allen gesetzlichen Bestimmungen”, bestätigt A-Trust CEO Michael Butz. „Die damit erstellten Signaturen basieren auf einem gesetzeskonformen Verfahren unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit.”
Bestens vorgearbeitet
Schon im Vorfeld der RKSV hat A-Trust gemeinsam mit mehr als 1.200 nationalen und internationalen Kassensystem-Partnern insgesamt 180.000 der dafür gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen ausgestellt und ist damit auch für weitere, noch zu erwartende Anfragen bestens gerüstet.
Egal, ob komplexe, konzerninterne Server- oder kostengünstige, mobile Lösungen für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen: A-Trust hat mit den gemeinsam mit seinen Partnern entwickelten Full-Service-Angeboten dafür gesorgt, dass jeder heimische Betrieb das für ihn passende RKSV-Angebot auswählen kann.
„Uns war klar, dass der Ansturm vor allem kurz vor dem Stichtag enorm sein wird. Und wir haben uns entsprechend vorbereitet! Unsere Kunden, die ihre Lösung zeitgerecht bestellt haben, wurden bzw. werden von unseren Handelspartnern bestens bedient”, fasst A-Trust CEO Michael Butz die aktuelle Situation zusammen.
Und das DEP?
Signierte Belegdaten müssen in einem Datenerfassungsprotokoll (DEP) gespeichert und vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium unveränderbargesichert werden.
Diese Sicherung ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
Auch für diese Speicherung stellt A-Trust das optimale Produkt zur Verfügung, das natürlich alle gesetzlichen Anforderungen an eine revisionssichere Archivierung erfüllt.