HOHENTAUERN. Normalerweise steht eine natürliche Person hinter resp. in einem Nah&Frisch Geschäft. Mittlerweile tun dies auch juristische Personen – dies sind nicht natürliche Personen, sie sind geschaffen durch einen Rechtsakt, können aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Wie ein Verein. Klingt kompliziert, ist es aber – mit Unterstützung – nicht.
Am Beispiel Hohentauern kann anschaulich erklärt werden, wie ein Verein einen Nah&Frisch Standort weiterführen kann. Gleiches gilt selbstverständlich auch für neue Standorte.
Statuten und Gründung
Damit weiterhin eine Nahversorgung im Ort gewährleistet werden kann, entschlossen sich Bürgermeister Heinz Wilding und Vizebürgermeister Gernot Jetz zur Gründung des Vereins „Wir für unser G’schäft am Tauern”.
Mit Unterstützung von Nah&Frisch und der Gemeinde Kammern im Liesingtal wurden die notwendigen Statuten (Gründungsvereinbarung) erarbeitet.
Da sind etwa Name und Ort des Vereins drin, eine Beschreibung des Vereinszwecks (z.B. die Sicherung der Nahversorgung in …), die für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins, Organe des Vereins (Obmann, Kassier, Schriftführer und deren Stellvertreter).
Mit diesen Statuten geht es zur Bezirkshauptmannschaft, diese prüft die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität. Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen und gilt als errichtet. Aufsperren darf der Verein aber noch nicht – dazu aber später.
Reden wir über’s Geld
Da in den Statuten vom Geld die Rede ist, sollte man sich vorher überlegen, wie man sein Tun finanziert. In Hohentauern wurden, um ein Grundkapital zu erzielen, „100 €-Bausteine” aufgelegt, die in den Folgejahren als Einkaufsgutschein refundiert werden.
„Das Ergebnis hat uns mehr als bestätigt, dass Nahversorgung das Thema in der Bevölkerung ist. Die Bausteine gingen weg wie die warmen Semmeln”, erinnert sich Wilding. „Der Erfolg der ersten Monate – wir haben im Juni eröffnet – hat all unsere Erwartungen übertroffen. Wie haben auch aktiv um Mitglieder geworben – ab zehn Euro ist man dabei. Der Großteil unserer Bevölkerung ist nun auch Mitglied, was das Wir-Gefühl noch einmal verstärkt. ”
Worauf Sie achten müssen!
Im Vergleich zu anderen Vereinen ist auf ein Detail besonders zu achten, will man doch ein Geschäft aufsperren und Handel treiben: die Gewerbeberechtigung.
Diese wird durch eine formlose Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshaupmannschaft) erlangt. In diesem Zusammenhang wird ein Gespräch mit der örtlichen Wirtschaftskammer dienlich sein; die weiß nämlich auch über etwaige Förderungen oder finanzielle Zuschüsse, Geschäftsführer, Angestellte, etc. Bescheid.
Soweit die Eckpunkte. Von der (Vereins-)Idee, über die Eröffnung, während des gesamten erfolgreichen Geschäftslebens stehen die Nah&Frisch Experten immer mit Rat und Tat zur Seite.