Firmen unter Zugzwang
© Taylor Wessing
Martin Prohaska-Marchried, Taylor Wessing: Bestehende Versicherungen unbedingt auf Deckungsumfang überprüfen.
FINANCENET Redaktion 15.02.2019

Firmen unter Zugzwang

Der Geschäftsgeheimnisschutz Neu ist seit Kurzem in Kraft – das erzeugt dringenden Handlungsbedarf bei Unternehmen.

••• Von Reinhard Krémer

WIEN. Die UWG Novelle 2018, mit der die EU-Know-how- Richtlinie in Österreich umgesetzt wird, ist seit Ende Jänner in Kraft. Die Rechtsexperten der internationalen Sozietät Taylor Wessing empfehlen (hier Auszüge: Anm.) die Erstellung eines Berechtigungskonzepts sowie die Umsetzung eines Schutzkonzepts. Insbesondere der wirtschaftliche Wert des Geheimnisses und die vom Unternehmen konkret getroffenen Geheimhaltungsmaßnahmen müssen ab Februar 2019 im Falle eines Prozesses nachgewiesen werden.

Achtung Geschäftsgeheimnis

„Gelingt dies nicht, fällt der Schutz weg, das Geschäftsgeheimnis ist also kein Geheimnis mehr”, warnt Taylor Wessing CEE-Partner Martin Prohaska-Marchried. Weitere Empfehlungen: Alle Vereinbarungen prüfen und anpassen, in denen Geschäftsgeheimnisse eine Rolle spielen – nicht auf Arbeitskräfteüberlassungen und Vereinbarungen mit Subunternehmern vergessen! Nachvertraglich wirksame Vertraulichkeitsvereinbarungen mit allen Dienstnehmern mit Geschäftsgeheimnis-Zugang abschließen und auf die nun erlaubte Nachkonstruktion eines am Markt vorhandenen Produkts achten.

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