WIEN. Mit dem „Gemeinde Aktiv Schutz” schließt die Wiener Städtische Versicherung als einzige Versicherung Österreichs die Lücke zwischen Gemeinde- und Organhaftpflichtversicherung. Dazu ein Haftungsbeispiel: Ein Mitarbeiter übersieht, dass bei einer hohen eingehenden Rechnung die Steuernummer fehlt. Das Finanzamt erstattet die abgezogene Vorsteuer deshalb nicht. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich, da der Bescheid rechtskräftig ist. Die Wiener Städtische ersetzt im Rahmen des „Gemeinde Aktiv Schutzes” den entstandenen Schaden. „Diese Absicherung schützt sowohl die Gemeinde als auch deren Mitarbeiter”, sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung. (rk)
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