Ohne Nachweis geht nix
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Für die Einhaltung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber verantwortlich.
FINANCENET Redaktion 03.12.2021

Ohne Nachweis geht nix

Arbeit von zu Hause aus auch ohne 3G-Nachweis möglich – Rechtsanspruch auf Homeoffice-Arbeit gibt es aber nicht.

WIEN. Bei Arbeitnehmern herrscht Verunsicherung, was die neuen gesetzlichen Bestimmungen für ihren Arbeitsalltag und das Recht auf Homeoffice bedeuten.

Die D.A.S. erklärt, dass die Arbeit von zu Hause aus auch ohne 3G-Nachweis möglich ist, da kein physischer Kontakt zu anderen Kollegen oder Geschäftspartnern besteht. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice-Arbeit gibt es aber nicht. Verweigert ein Mitarbeiter die Erbringung eines 3G-Nachweises, so kann er vom Unternehmen ohne Entgeltsfortzahlung freigestellt und im schlimmsten Fall sogar entlassen werden.

Geldstrafen bei Verstößen

Für die Einhaltung der 3G-Regelung sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen verantwortlich. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden. „Bei uns häufen sich Anfragen von Arbeitnehmern, die keinen 3G-Nachweis erbringen möchten. Es versuchen viele, diesen zu umgehen, indem sie von zu Hause aus arbeiten”, sagt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender D.A.S. „Jedoch gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Die Arbeit in den eigenen vier Wänden muss immer mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und ist somit nur mit beiderseitiger Zustimmung möglich”, so Loinger. (rk)

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